Der Entwurf zur Neuordnung der Entsendung
Eine sehr aktuelle Entwicklung, genau zu verfolgen. Sie betrifft die Reform des Niederlassungsrechts.
Der Regierungsrat hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entsenderegelung angenommen.
Erklärte Ziele sind die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und die Vereinfachung der geltenden Regeln, bei gleichzeitiger Anpassung der nationalen Gesetzgebung an das Unionsrecht.
Der Entwurf ändert mehrere Artikel des Arbeitsgesetzbuchs, darunter jene zu den Anzeigepflichten und zu den im entsprechenden Beitrag behandelten Sanktionen.
Es handelt sich um einen im Regierungsrat angenommenen Gesetzentwurf, was bedeutet, dass er seinen parlamentarischen Weg beginnt und nicht in Kraft ist.
Die in allen Leitfäden dieses Blogs angewandte Regel gilt auch hier: angekündigt heißt nicht beschlossen, und beschlossen heißt nicht auf einen bestimmten Vorgang anwendbar.
| Thema | Status | Was damit zu tun ist |
|---|---|---|
| Neufassung der Entsendung | Laufendes Vorhaben | Verfolgen, nicht anwenden |
| Anerkennung der Qualifikationen | Geltender europäischer Rahmen | Im Einzelfall prüfen |
| Niederlassungsregelung | In Kraft | Unverändert anwenden |
Was diese Neuordnung ändern könnte
Drei Aufmerksamkeitspunkte, ohne den Endinhalt vorwegzunehmen. Sie betreffen die Bedingungen, die Fristen und die erfassten Berufe.
Die Anzeigepflichten selbst, sofern die angekündigte Vereinfachung ihren Inhalt oder Zeitplan betrifft.
Die Sanktionsregelung, da die genannten Artikel jene einschließen, die sie tragen.
Die Prüfpflichten von Auftraggeber und von Dienstleistern, die Nachunternehmer einsetzen.
Keiner dieser Punkte lässt sich vor Annahme des Textes vorwegnehmen, und dieser Leitfaden wird es nicht tun.
Dagegen muss ein Unternehmen, das eine Tätigkeit für die kommenden Monate vorbereitet, den Stand des Textes prüfen, da eine angenommene Vereinfachung seine Schritte ändern würde.
Die Befreiung von der Anerkennung für bestimmte Berufe
Ein wichtiger praktischer Punkt für europäische Architekten. Er betrifft die Anerkennung der Berufsqualifikationen.
Die Ausübung eines reglementierten Berufs setzt grundsätzlich die vorherige Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise voraus.
Doch für bestimmte sektorale Berufe, darunter jener des Architekten, sind Inhaber eines in der entsprechenden Anlage der europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen genannten Ausbildungsnachweises von diesem Verfahren befreit.
Diese Befreiung erleichtert den Weg erheblich, da die Anerkennung in diesem Leitfaden als längster Abschnitt dargestellt wird.
Sie befreit nicht von der Ausübungserlaubnis oder dem Niederlassungsrecht, die weiterhin erforderlich bleiben.
Die amtlichen Quellen erinnern im Übrigen daran, dass die Ausübung eines reglementierten Berufs ohne Erlaubnis eine strafbare unerlaubte Ausübung darstellt, auch wenn die Qualifikationen anerkannt wurden.
Was stabil bleibt
Drei strukturelle Elemente, von dem zu unterscheiden, was sich bewegt. Sie ändern sich langsam und dienen als feste Bezugspunkte.
Der Grundsatz der drei Variablen, Herkunft, Beruf und Dauer, der die gesamte Überlegung dieses Leitfadens trägt.
Die Unterscheidung zwischen Zugang zur Tätigkeit und Entsendung, die verschiedenen Behörden und Logiken unterliegen.
Der Grundsatz, dass Haftung und Versicherung nicht dasselbe sind, im entsprechenden Zweig behandelt.
Diese drei Elemente hängen nicht vom Inhalt einer Reform ab, weshalb die hier dargestellte Methode über Textänderungen hinaus gültig bleibt.
Die Beobachtungsmethode
Vier dem Anlass angemessene Punkte.
Den Stand des Neuordnungsentwurfs prüfen vor jeder mittelfristig geplanten Tätigkeit.
Die Veröffentlichungen der zuständigen Verwaltung verfolgen, die entsendende Arbeitgeber informiert.
Die eigene Lage hinsichtlich der Anerkennung der Qualifikationen prüfen, da bestimmte Berufe davon befreit sind.
Eine angekündigte Vereinfachung nicht vorwegnehmen, solange der Text nicht angenommen und anwendbar ist.
Was dies für Fachleute bedeutet
Vier Regeln.
Den im Regierungsrat angenommenen Entwurf vom beschlossenen Text unterscheiden, zwei sehr verschiedene Zustände.
Den Rechtsstand im Zeitpunkt der Verpflichtung prüfen, nicht im Zeitpunkt der Schätzung.
Prüfen, ob der eigene Beruf von der Anerkennung befreit ist, was den Weg spürbar verkürzt.
Nie von einer Anerkennung der Qualifikation auf ein Ausübungsrecht schließen, da die Erlaubnis erforderlich bleibt.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Arbeiten zum Prüfdatum wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar.