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Leistungsverzeichnis und Ausschreibung in Luxemburg

📐 Vollständiger Leitfaden4 min Lesezeit

Was Sie in diesem Leitfaden finden Wie ein luxemburgisches Leistungsverzeichnis aufgebaut ist, wie ein Preisverzeichnis entsteht, wie eine Ausschreibung geführt wird, wie Angebote verglichen werden, und was nach der Unterzeichnung geschieht.

In Luxemburg ist die Grundlage des Leistungsverzeichnisses nicht neu zu erfinden. Sie ist standardisiert, und der Aufwand verlagert sich vom Allgemeinen zum Besonderen.

Die allgemeinen Vertrags- und technischen Klauseln sind Gegenstand von Standarddokumenten, erstellt von einer Fachstelle und amtlich veröffentlicht. Der Bauökonom gewinnt daher keine Zeit, er verlagert sie: die beim allgemeinen Teil gesparte Zeit fließt in die besondere Beschreibung und in das Preisverzeichnis, die einzigen wirklich projekteigenen Teile.

Der Aufbau des Leistungsverzeichnisses

Fünf Teile: allgemeine und besondere Vertragsklauseln, allgemeine und besondere technische Klauseln, und Massen- und Preisverzeichnis. Jeder hat seinen Gegenstand und seinen Verfasser.

Eine Regel entscheidet über die Stimmigkeit des Ganzen: die Rangfolge der Dokumente muss geschrieben sein. Sie lässt sich nicht ableiten, und Unterlagen ohne erklärte Rangfolge überlassen die Entscheidung lange danach dem Gericht.

Teil Gegenstand Üblicher Verfasser
Allgemeine Vertragsklauseln Gemeinsamer Rechtsrahmen Standardisiertes Dokument
Besondere Vertragsklauseln Auftragsspezifische Anpassungen Bauherr und sein Berater
Allgemeine technische Klauseln Gemeinsame Ausführungsregeln Standardisiertes Dokument
Besondere technische Klauseln Projektspezifische Vorschriften Planer
Aufmaß und Preisverzeichnis Mengen und Einheitspreise Baukostenplaner

Aufmaß und Preisverzeichnis

Das Preisverzeichnis ist das einzige Dokument, das zwei Angebote vergleichbar macht. Seine Qualität bestimmt jene der gesamten Ausschreibung.

Der entscheidende technische Punkt: die Regel steht vor der Einheit. Die Einheit nennt die Größe, die Regel nennt die Methode. Zwei Preisverzeichnisse in derselben Einheit können für dasselbe Bauwerk unterschiedliche Mengen tragen, wenn die Abzugsregeln abweichen.

Die Unternehmen ausschreiben

Der Aufbau der Unterlagen findet sich bei öffentlichen wie privaten Aufträgen. Was sich ändert, ist die Quelle der Pflicht: gesetzlich im öffentlichen, vertraglich im privaten Bereich.

Unmittelbare Folge: privat ist nicht geschuldet, was nicht geschrieben steht, und kein ergänzender Rahmen vervollständigt die Unterlagen.

Angebote vergleichen

Vergleichen heißt nicht nach Betrag ordnen. Der Betrag ist die zuletzt zu betrachtende Angabe, und ihn zuerst zu betrachten verfälscht alles Weitere.

Vergleichbarkeit wird nicht bei der Auswertung festgestellt, sie entsteht bei der Ausschreibung. Ein gemeinsames Preisverzeichnis richtet die Posten aus, eine gemeinsame Beschreibung den Inhalt, eine gemeinsame Verteilung die Information.

Vom Vertrag zur Baustelle

Der unterzeichnete Betrag ist fast nie der Endbetrag. Zusatzarbeiten, Preisanpassung und Abrechnung der tatsächlichen Mengen verändern ihn.

Ein Argument, das den gesamten Leitfaden verbindet: je mehr Lagen das Preisverzeichnis abdeckt, desto mehr Zusatzarbeiten lassen sich nach im Wettbewerb abgegebenen Preisen bewerten, statt sie zu verhandeln, sobald das Unternehmen auf der Baustelle eingerichtet ist.

Die fünf Regeln zum Merken

Die Rangfolge der Dokumente schreiben, Anlagen eingeschlossen, ohne anzunehmen, sie verstehe sich von selbst.

Die Aufmaßregel nie stillschweigend lassen und bei der Abrechnung jene des ursprünglichen Aufmaßes anwenden.

Das Preisverzeichnis vor dem Versand prüfen, da eine spätere Korrektur eine erneute Anfrage an alle Unternehmen erzwingt.

Aufmaßprotokolle vor der Verdeckung erstellen, andernfalls wird eine überprüfbare Menge zu einer verhandelten.

Schwellen und Fassung der Standarddokumente vor jeder Ausschreibung prüfen, da sich diese Elemente ohne Ankündigung ändern.

Was dieser Leitfaden nicht behandelt

Drei Themen gehören zu anderen Leitfäden. Die Kostenschätzung, im Leitfaden zu den Baukosten behandelt. Die Baugenehmigung, im entsprechenden Leitfaden behandelt. Steuern und Beihilfen, im Leitfaden zur Wohnungs-Mehrwertsteuer behandelt.

Dieser Leitfaden gibt den Stand der Gepflogenheiten und der Regelung zum Prüfdatum wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er gibt keinen Inhalt normativer Dokumente wieder und ersetzt deren Einsicht nicht.

Häufige Fragen

Fünf Teile, von den allgemeinen und besonderen Vertragsklauseln bis zu den technischen Klauseln, ergänzt um Aufmaß und Preisverzeichnis. Jeder hat seinen Gegenstand und seinen Verfasser.

Die allgemeinen Klauseln sind standardisiert, die besonderen Klauseln obliegen dem Bauherrn und seinem Berater, die technischen Klauseln dem Planer. Das Aufmaß erstellt der Baukostenplaner.

Ein für alle identisches Preisverzeichnis, gemeinsame Mengen und Einheiten sowie identische Vertragsbedingungen. Die Vergleichbarkeit entsteht vor der Ausschreibung.

Drei Mechanismen verändern den Betrag: Zusatzarbeiten, Preisanpassung und Abrechnung. Alle werden in den besonderen Vertragsklauseln vorbereitet.

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