Die vier Bestandteile
Jede Position muss sie tragen, ohne Ausnahme. Diese Angaben bestimmen die Leistung und ihre Einheit.
Die Bezeichnung, die die Leistung eindeutig beschreibt.
Die Einheit, die angibt, nach welcher Größe die Leistung gemessen wird.
Die Menge, von der Planung aus dem Vorhaben ermittelt.
Der Verweis auf die geltende Vorschrift, der die Position an die technischen Klauseln bindet.
Der vierte Bestandteil wird am häufigsten ausgelassen, obwohl er erspart, die Leistung im Preisverzeichnis vollständig beschreiben zu müssen.
| Element | Was es bestimmt | Wirkung bei Fehlen |
|---|---|---|
| Bezeichnung | Die Art der Leistung | Abweichende Auslegungen |
| Einheit | Die gemessene Größe | Unvergleichbare Angebote |
| Menge | Den vorgesehenen Umfang | Bestrittene Abrechnung |
| Umfang | Was inbegriffen ist und was nicht | Reihenweise Zusatzarbeiten |
Die Frage des Enthaltenen und Nichtenthaltenen
Dies entscheidet über die Vergleichbarkeit. Die Beschreibung muss für alle Bieter identisch sein.
Eine Position muss sagen, was sie umfasst und, wo nützlich, was sie nicht umfasst.
Nebenleistungen sind die häufigste Abweichungsquelle: Untergrundvorbereitung, Schutzmaßnahmen, Zuschnitte, Abdichtungen, Abfallentsorgung, Reinigung.
Sagt das Preisverzeichnis dazu nichts, entscheidet jedes Unternehmen selbst, und die Preise werden unvergleichbar, ohne dass etwas darauf hinweist.
Zwei Methoden bestehen nebeneinander: die Nebenleistungen Position für Position benennen oder sie gesammelt in den besonderen technischen Klauseln behandeln.
Die zweite ist sparsamer und weniger repetitiv, setzt aber voraus, dass der Verweis in jeder betroffenen Position ausdrücklich erfolgt.
Die zu meidenden Formulierungen
Vier Wendungen, die die Entscheidung dem Unternehmen übertragen. Sie machen die Angebote untereinander unvergleichbar.
Nach den Regeln der Technik, allein verwendet, was nichts Überprüfbares aussagt.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, was dem Unternehmen überlässt, das Erforderliche zu bestimmen, also seinen Preis.
Oder gleichwertig, ohne Gleichwertigkeitskriterium, was jeden objektiven Vergleich unmöglich macht.
Zur Erinnerung, was eine Leistung aufführt, ohne sie zu bepreisen, und damit ohne dass sie geschuldet wäre.
Diese Formulierungen sind nicht per se fehlerhaft, doch ohne Ergänzung verwendet erzeugen sie unvergleichbare Angebote und Auslegungsstreit.
Das Zusammenspiel mit den technischen Klauseln
Drei Stimmigkeitsregeln.
Die Position widerspricht nie der Vorschrift. Bei Abweichung entscheidet die Rangfolge der Dokumente, behandelt im Beitrag über Allgemeines und Besonderes.
Die Position wiederholt die Vorschrift nicht. Sie verweist darauf, was Fassungsabweichungen vermeidet.
Jede vorgeschriebene Leistung muss eine Position finden, andernfalls ist sie beschrieben, aber nicht bepreist.
Dieser letzte Punkt verdient eine systematische Prüfung, behandelt im Beitrag über die Prüfung eines Preisverzeichnisses.
Der Formulierungstest
Vier Fragen zu jeder geschriebenen Position. Sie prüfen, ob die Leistung eindeutig bestimmt ist.
Würde ein Dritter genau dasselbe verstehen wie ich.
Weiß er, was enthalten ist und was nicht.
Weiß er, nach welcher Regel die Menge ermittelt wurde.
Weiß er, auf welche Vorschrift er sich beziehen soll.
Ist auch nur eine Antwort negativ, erzeugt die Position eine Preisabweichung, und diese wird dem Markt zugeschrieben, obwohl sie aus der Formulierung stammt.
Was dies für Fachleute bedeutet
Vier Regeln.
Die vier Bestandteile in jeder Position tragen, ohne Ausnahme.
Nebenleistungen ausdrücklich behandeln, Position für Position oder gesammelt, aber nie stillschweigend.
Offene Formulierungen ohne Ergänzung meiden.
Prüfen, dass jede Vorschrift ihre Position hat, und umgekehrt.
Dieser Beitrag stellt eine Methode der fachlichen Orientierung dar. Er gibt keinen Inhalt normativer Dokumente wieder.