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Aufmaß und Preisverzeichnis

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Was Sie in diesem Beitrag finden Was das Preisverzeichnis ist und was nicht, die zwei Größen die es trägt, was das Aufmaß bindet, und die vier Mängel die eine Ausschreibung unbrauchbar machen.

Das Preisverzeichnis ist das Dokument, auf das die Unternehmen ihren Preis abgeben. Es ist zugleich das einzige, das zwei Angebote vergleichbar macht, und seine Qualität bestimmt jene der gesamten Ausschreibung.

Was das Preisverzeichnis ist

Es handelt sich um das Massen- und Preisverzeichnis, einen der fünf Teile des luxemburgischen Leistungsverzeichnisses.

Es listet die Positionen auf, deren jede eine Leistung, ihre Einheit und ihre Menge beschreibt.

Die Unternehmen tragen dort ihre Einheitspreise ein, deren Produkt mit den Mengen den Angebotsbetrag ergibt.

Es ist nicht das Angebot des Unternehmens. Das Preisverzeichnis wird von der Planung erstellt und allen angefragten Unternehmen übergeben; das Angebot ist die Antwort jedes einzelnen.

Diese Unterscheidung ist grundlegend: gerade weil das Preisverzeichnis gemeinsam ist, werden die Angebote vergleichbar, ausgeführt im Beitrag über was zwei Angebote vergleichbar macht.

Dokument Was es enthält Wen es bindet
Aufmaß Die am Projekt ermittelten Mengen Seinen Verfasser, meist den Baukostenplaner
Preisverzeichnis Die angebotenen Einheitspreise Das bietende Unternehmen

Die zwei Größen die es trägt

Sie binden weder dieselben Personen noch auf dieselbe Weise. Aufmaß und Preisverzeichnis haben unterschiedliche Verfasser.

Die Massen, also die Mengen, von der Planung aus dem Vorhaben ermittelt.

Die Preise, als Einheitspreise, von jedem Unternehmen als Antwort gebildet.

Die Planung haftet für ihre Fachkunde bei den Mengen, das Unternehmen für seinen Preis je Einheit.

Die Risikoverteilung bei Abweichung zwischen vorgesehener und tatsächlicher Menge hängt von der Vertragsart ab, behandelt im Beitrag über Mengen- und Pauschalvertrag.

Was das Aufmaß bindet

Drei oft unterschätzte Folgen.

Eine fehlerhafte Menge verfälscht den Vergleich, da alle Unternehmen sie gleichermaßen anwenden, der Gesamtbetrag sich aber verschiebt.

Eine fehlende Menge wird nicht bepreist. Sie taucht während der Bauausführung als Zusatzarbeit wieder auf, unter den im Beitrag über die Zusatzarbeiten behandelten Bedingungen.

Eine schlecht gewählte Einheit macht die Position unvergleichbar, da jedes Unternehmen sie eigen auslegt.

Der dritte Fall ist der tückischste, da er Preisabweichungen erzeugt, die kaufmännisch wirken, obwohl sie sprachlich sind.

Die vier Mängel die eine Ausschreibung unbrauchbar machen

Sie kehren ständig wieder.

Die unpräzise Position, die nicht sagt, was sie umfasst, behandelt im Beitrag über was eine Position enthalten muss.

Die mehrdeutige Einheit, insbesondere wenn die Aufmaßart nicht angegeben ist, behandelt im Beitrag über Einheiten und Aufmaßregeln.

Die Sammelposition, die uneinheitliche Leistungen in einer Zeile bündelt und jede Auswertung verhindert.

Der Widerspruch zu den technischen Klauseln, wenn das Preisverzeichnis etwas anderes beschreibt als die Baubeschreibung.

Diese vier Mängel haben eines gemeinsam: sie übertragen dem Unternehmen eine Entscheidung, die dem Planer zustand, und diese Entscheidung findet sich im Preis wieder, ohne sichtbar zu sein.

Was das Preisverzeichnis nicht ersetzt

Zwei nützliche Klarstellungen.

Es ersetzt nicht die technischen Klauseln. Eine Position verweist auf eine Vorschrift, sie enthält sie nicht.

Es ersetzt nicht die Pläne. Die Geometrie steht in den Plänen, das Preisverzeichnis beziffert sie.

Ein selbsttragendes Preisverzeichnis wäre unlesbar, ein stummes unauslegbar. Das Gleichgewicht zwischen beiden ist Fachkönnen.

Die Beiträge dieses Zweigs

Der Beitrag über was eine Position enthalten muss behandelt die Formulierung. Die Pflichtangaben werden dort aufgezählt.

Der Beitrag über Einheiten und Aufmaßregeln behandelt die Ermittlung. Die Einheitenfamilien werden dort verglichen.

Der Beitrag über Mengen- und Pauschalvertrag behandelt das Mengenrisiko. Beide Formen werden dort gegenübergestellt.

Der Beitrag über die Prüfung eines Preisverzeichnisses bietet eine Methode. Die Methode wird dort Schritt für Schritt gegeben.

Dieser Beitrag stellt eine Methode der fachlichen Orientierung dar. Er gibt keinen Inhalt normativer Dokumente wieder.

Häufige Fragen

Das Aufmaß enthält die am Projekt ermittelten Mengen, das Preisverzeichnis die angebotenen Einheitspreise. Sie binden weder dieselben Personen noch auf dieselbe Weise.

Der Verfasser des Aufmaßes, meist der Baukostenplaner, in den vom Vertrag gesetzten Grenzen. Daraus folgen drei oft unterschätzte Konsequenzen.

Vier Mängel: unvollständige Positionen, ungeeignete Einheiten, unstimmige Mengen und unklarer Umfang. Sie werden vor dem Versand behoben.

Nein, es setzt sie voraus, denn die Mengen lassen sich nur an der Geometrie des Projekts prüfen. Beide Dokumente werden gemeinsam gelesen.

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