Die Einheitenfamilien
Vier Familien mit unterschiedlichen Folgen. Sie umfassen Länge, Fläche, Volumen und Stück.
Die Stückeinheit, die identifizierbare Elemente zählt. Sie ist die sicherste, da sie wenig Auslegungsraum lässt.
Die Längeneinheit, für lineare Bauteile.
Die Flächeneinheit, die verbreitetste und wegen der Abzüge abweichungsanfälligste.
Die Volumeneinheit, für massige Bauteile.
Die Pauschale bildet einen Sonderfall, behandelt im Beitrag über Mengen- und Pauschalvertrag, da sie nichts misst, sondern eine Gesamtheit bewertet.
| Einheitenfamilie | Anwendungsbeispiel | Hinweis |
|---|---|---|
| Länge | Leitungen, Sockelleisten, Randsteine | Aufmaßregel für Ecken |
| Fläche | Beläge, Putze, Dächer | Abzugsregeln für Öffnungen |
| Volumen | Erdarbeiten, Beton | Auflockerung und Verdichtung |
| Stück | Ausstattung, Geräte | Definition der gezählten Einheit |
Die Frage der Abzüge
Hier entstehen die Abweichungen.
Zwei Aufmaßersteller können für dieselbe Wand unterschiedliche Flächen erhalten, nicht aus Fehler, sondern weil sie nicht dieselben Öffnungen abziehen.
Betroffen sind stets dieselben Fälle: Öffnungen, Aussparungen, Rücksprünge, Überschneidungen und Kreuzungen von Bauteilen.
Eine Regel muss entscheiden, und sie muss für alle angefragten Unternehmen dieselbe sein.
Diese Regel kann aus den geltenden technischen Klauseln folgen oder in den besonderen Klauseln benannt werden, wenn das Bezugsdokument sie nicht vorsieht.
Unhaltbar ist, dass sie stillschweigend bleibt, denn dann wendet jedes Unternehmen seine eigene an.
Warum die Regel vor der Einheit steht
Der zentrale Punkt dieses Beitrags.
Die Einheit nennt die Größe, die Regel nennt die Methode.
Zwei Preisverzeichnisse in derselben Einheit können für dasselbe Bauwerk unterschiedliche Mengen tragen, wenn die Aufmaßregeln abweichen.
Ein Einheitspreis hat daher nur Sinn im Bezug auf eine Regel, genau wie ein Quadratmeterpreis nur im Bezug auf eine Bezugsfläche Sinn hat, ein im Leitfaden zu den Baukosten dargelegter Grundsatz.
Praktische Folge: die geltende Regel im Preisverzeichnis angeben oder ausdrücklich darauf verweisen.
Die schlecht behandelbaren Fälle
Vier Lagen, in denen die gewählte Einheit die Leistung oft verfehlt. Sie erzeugen Abweichungen bei der Abrechnung.
Kleinteilige Bauteile, bei denen die Einrichtungszeit die Materialkosten überwiegt und eine Flächeneinheit den Preis verfälscht.
Bauteile in Höhe oder in beengter Lage, wo dieselbe Menge nicht dieselbe Arbeit bedeutet.
Ausbesserungen und Anschlüsse am Bestand, deren Menge naturgemäß ungewiss ist.
Verteilte Leistungen, über die Baustelle verstreut, wo der Weg mehr wiegt als die Ausführung.
In diesen vier Fällen erzeugt eine Aufmaßposition erratische Preise. Eine Stückposition, eine Pauschale oder eine Position mit ausdrücklicher Erschwernis liefern verlässlichere Ergebnisse.
Was zu schreiben ist
Drei Angaben, systematisch.
Die gewählte Einheit.
Die geltende Aufmaßregel, durch Verweis oder Benennung.
Die Behandlung besonderer Erschwernisse, wo die Leistung solche aufweist.
Was dies für Fachleute bedeutet
Vier Regeln.
Die Aufmaßregel nie stillschweigend lassen, da die Einheit allein nicht genügt.
Prüfen, dass die Regel für alle angefragten Unternehmen dieselbe ist.
Die Einheit nach dem wählen, was die Kosten bestimmt, nicht aus Gewohnheit.
Vom Aufmaß zur Stückzahl oder Pauschale wechseln, wenn die Menge die Arbeit nicht abbildet.
Dieser Beitrag stellt eine Methode der fachlichen Orientierung dar. Er gibt keinen Inhalt normativer Dokumente wieder.