Blog

Allgemein und besonders

📐 Artikel4 min Lesezeit

Was Sie in diesem Beitrag finden Die Rolle des Besonderen, die Rangfolge der Dokumente und warum sie geschrieben sein muss, die häufigsten Konflikte, und die Vorbeugungsmethode.

Das Besondere besteht, um vom Allgemeinen abzuweichen. Doch eine stillschweigende Abweichung ist keine Abweichung, und daraus entstehen die meisten Beschreibungsstreitigkeiten.

Die Rolle des Besonderen

Drei oft verwechselte Funktionen.

Das Allgemeine ergänzen, um das, was es nicht vorsieht.

Das Allgemeine präzisieren, durch Wahl unter offen gelassenen Optionen.

Davon abweichen, indem eine für das Vorhaben unpassende Bestimmung ausgeschlossen wird.

Die dritte Funktion ist die heikelste, da sie voraussetzt, dass die Abweichung gewollt, benannt und durchsetzbar ist.

Eine Abweichung, die aus einem unbemerkten Widerspruch folgt, ist keine Abweichung, sondern eine Unstimmigkeit.

Dokument Reichweite Rang bei Widerspruch
Besondere Klauseln Auftragsspezifisch Gehen vor
Allgemeine Klauseln Für alle Aufträge gemeinsam Treten zurück
Geschriebene Rangordnung Im Vertrag erklärte Reihenfolge Entscheidet ohne Diskussion

Die Rangfolge muss geschrieben sein

Dies ist der zentrale Punkt dieses Beitrags. Das Besondere geht dem Allgemeinen vor.

Bei Widerspruch zwischen zwei Vertragsdokumenten muss feststehen, welches vorgeht.

Diese Rangfolge lässt sich nicht ableiten. Sie muss ausdrücklich in den besonderen Vertragsklauseln stehen.

Eine übliche Rangfolge stellt das Besondere vor das Allgemeine und die Vertragsdokumente vor die technischen, doch nichts gebietet diese Reihenfolge, und ein Vorhaben kann eine andere Wahl rechtfertigen.

Entscheidend ist nicht die gewählte Reihenfolge, sondern dass sie geschrieben ist. Unterlagen ohne erklärte Rangfolge überlassen die Entscheidung dem Gericht, lange danach.

Die Anlagen müssen darin erscheinen, insbesondere die Pläne, deren Widerspruch zum Text der häufigste Konflikt ist.

Die häufigsten Konflikte

Vier Lagen, alle vermeidbar.

Der Plan widerspricht der Beschreibung. Ein Maß, ein Material oder eine Höhe weichen voneinander ab.

Das Besondere übernimmt das Allgemeine mit Änderungen und schafft eine Mischfassung, bei der unklar wird, ob sie abweicht oder schlecht abschreibt.

Zwei besondere Klauseln widersprechen sich, meist weil sie von verschiedenen Beteiligten verfasst wurden.

Das Preisverzeichnis beschreibt etwas anderes als die technischen Klauseln, behandelt im Beitrag über was eine Position enthalten muss.

Der zweite Fall ist der tückischste, da er den Anschein der Stimmigkeit erweckt.

Die Vorbeugungsmethode

Vier Punkte vor Versand der Unterlagen.

Die Rangfolge der Dokumente schreiben, in den besonderen Vertragsklauseln, Anlagen eingeschlossen.

Das Allgemeine nicht ins Besondere abschreiben. Entweder man nimmt es in Bezug oder man weicht ausdrücklich ab, aber man gibt es nicht wieder.

Abweichungen als solche formulieren, unter Nennung der ausgeschlossenen Bestimmung.

Die Unterlagen von einem Beteiligten gegenlesen lassen, der sie nicht verfasst hat, das einzige wirksame Mittel gegen innere Widersprüche.

Was die Rangfolge nicht regelt

Zwei zu kennende Grenzen.

Sie regelt keine Auslassungen. Ein von niemandem behandelter Punkt löst sich nicht durch eine Vorrangregel und gehört zu den im Beitrag über Fragen und Berichtigungen behandelten Mechanismen.

Sie regelt keine Mehrdeutigkeiten. Zwei Dokumente können vereinbar und zugleich unklar sein, was ein Formulierungs- und kein Vorrangproblem ist.

Was dies für Fachleute bedeutet

Vier Regeln.

Die Rangfolge schriftlich erklären, ohne anzunehmen, sie verstehe sich von selbst.

Die Anlagen einbeziehen, insbesondere die Pläne.

Abweichungen unter Benennung verfassen, statt schlicht etwas anderes zu schreiben.

Ein Gegenlesen organisieren, da Widersprüche dem Verfasser entgehen.

Dieser Beitrag stellt eine Methode der fachlichen Orientierung dar. Er gibt keinen Inhalt normativer Dokumente wieder und stellt keine Rechtsberatung dar.

Häufige Fragen

Das Besondere geht vor, weil es für diesen konkreten Auftrag geschrieben ist. Das ist der zentrale Punkt dieses Beitrags.

Ja, sie muss ausdrücklich im Vertrag stehen. Eine stillschweigende Rangordnung wird im Konfliktfall bestritten.

Jene zwischen allgemeinen und besonderen Klauseln zu Fristen, Zahlungen und Abnahme. Sie werden durch eine ausdrückliche Rangordnungsklausel vermieden.

Nein, sie bestimmt den Vorrang, füllt aber keine Lücke. Eine in allen Dokumenten fehlende Leistung bleibt zu verhandeln.

Leistungsverzeichnis und Ausschreibung in Luxemburg