Schritt 1: vor der Angebotsabgabe
Vier Prüfungen, die die Kalkulation bedingen. Sie erfolgen vor der Abgabe eines Angebots.
Die eigene Lage nach den drei Variablen einordnen, Herkunft, Beruf und Dauer, nach dem entsprechenden Beitrag.
Die Versicherungsdeckung prüfen, insbesondere die sachliche und nicht nur die räumliche Reichweite.
Die geltenden Ordnungsvorschriften prüfen, die die Kosten der entsandten Arbeit verändern können.
Prüfen, ob der ausgeübte Beruf eine Genehmigung oder Anzeige voraussetzt.
Diese vier Punkte haben Kosten, und diese Kosten müssen im Angebot erscheinen. Sie nach dem Zuschlag zu entdecken heißt, sie aus der Marge zu tragen.
| Schritt | Was er prüft | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Vor der Angebotsabgabe | Die geltende Regelung und ihre Kosten | Vor dem Angebot |
| Nach dem Zuschlag | Die Genehmigungen und Versicherungen | Vor dem Vertrag |
| Vor dem ersten Tag | Die Anzeigen und Unterlagen | Vor Baubeginn |
| Bei Baubeginn | Die Ausweise und die Kontaktperson | Erster Tag |
Schritt 2: nach dem Zuschlag
Vier sofort einzuleitende Schritte.
Die Qualifikationsanerkennung einleiten, sofern erforderlich und noch nicht erlangt, der längste Fristposten.
Den Antrag auf Niederlassungsgenehmigung stellen oder die Anzeige vornehmen, je nach geltender Regelung.
Die Versicherungspolice anpassen, wenn die Prüfung aus Schritt 1 eine Unzulänglichkeit ergeben hat.
Die Kontaktperson bestimmen, die während der gesamten Leistung im Hoheitsgebiet präsent sein wird.
Der vierte Schritt wird am spätesten behandelt, obwohl er eine tatsächliche Organisation und keine förmliche Benennung voraussetzt.
Schritt 3: vor dem ersten Arbeitstag
Fünf zwingende Punkte.
Die Entsendeanzeige vornehmen, spätestens mit Beginn der Arbeiten.
Die Sozialausweise jedes entsandten Arbeitnehmers drucken und verteilen.
Die Adresse der Aufbewahrung der Unterlagen in Luxemburg einrichten und die Unterlagen dort zugänglich machen.
Die Übersetzungen ins Französische oder Deutsche derjenigen Unterlagen vorbereiten, die es nicht sind.
Die Formalitäten jedes Nachunternehmers prüfen, wobei diese Prüfung spätestens am ersten Tag nachweisbar sein muss.
Keiner dieser fünf Punkte lässt sich nach Baubeginn nachholen, ohne das Unternehmen in den Verstoß zu versetzen.
Schritt 4: beim Beginn
Drei Prüfungen vor Ort.
Sind die Ausweise physisch auf der Baustelle, und nicht im Büro.
Ist die Kontaktperson erreichbar und tatsächlich im Hoheitsgebiet präsent.
Sind die Unterlagen tatsächlich zugänglich an der angezeigten Adresse.
Diese drei Prüfungen entsprechen genau dem, was eine Kontrolle zuerst prüft, wie der Beitrag über die Kontrollen auf der Baustelle erläutert.
Die fünf Punkte ohne Rückkehr
Nach diesen Zeitpunkten ist ein Recht verloren oder ein Verstoß begründet. Sie gehören von Beginn an in den Zeitplan.
Der Beginn der Arbeiten ohne Entsendeanzeige, der sofort in den Verstoß versetzt.
Der erste Arbeitstag ohne nachgewiesene Prüfung des Nachunternehmers.
Die Angebotsabgabe ohne Versicherungsprüfung, da die Anpassungskosten dann nicht mehr weitergegeben werden können.
Die Angebotsabgabe ohne Prüfung der Ordnungsvorschriften, aus demselben Grund.
Der Beginn einer reglementierten Tätigkeit ohne Genehmigung, was eine unerlaubte Ausübung darstellt.
Die ersten beiden betreffen die Konformität, die folgenden beiden die Wirtschaftlichkeit der Baustelle, der letzte die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit selbst.
Was während der Baustelle zu erledigen bleibt
Vier laufende Pflichten, im entsprechenden Zweig behandelt. Sie werden während der gesamten Bauzeit geprüft.
Die Anzeigen bei jeder Änderung aktualisieren.
Die Verfügbarkeit der Unterlagen und Ausweise aufrechterhalten.
Die geltende Regelung erneut prüfen, wenn sich die Baustelle verlängert oder die Leistungen erweitern.
Die steuerlichen Pflichten erledigen, insbesondere zur Mehrwertsteuer.
Was dies für Fachleute bedeutet
Vier Regeln.
Die Prüfungen aus Schritt 1 als Kalkulationsbestandteile behandeln, nicht als Formalitäten.
Die Qualifikationsanerkennung ab dem Zuschlag einleiten, sie ist der kritische Pfad.
Nie ohne Anzeige beginnen, da keine nachträgliche Bereinigung besteht.
Diese Liste dem Bauleiter übergeben, da sich die Punkte aus Schritt 4 vor Ort prüfen.
Dieser Beitrag stellt eine Methode der fachlichen Orientierung dar. Er stellt keine Rechtsberatung dar.