Die Deckungsfamilien
Drei getrennte, oft verwechselte Familien. Sie umfassen die Haftpflicht, die Zehnjahreshaftung und die Sachschäden.
Die Betriebshaftpflicht, die Schäden Dritter während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit trägt.
Die Berufshaftpflicht, die Schäden aus der Tätigkeit selbst deckt, etwa im Zusammenhang mit den Verwaltungsverfahren des Vorhabens.
Die Haftung nach der Abnahme, zehn- und zweijährig, behandelt im Beitrag über die Haftung nach der Abnahme.
Diese drei Familien decken einander nicht, und eine Police, die eine abdeckt, deckt nicht notwendig die übrigen.
| Familie | Was sie deckt | Charakter |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Schäden gegenüber Dritten | Je nach Beruf |
| Zehnjahreshaftung | Mängel am Bauwerk | Je nach anwendbarer Regelung |
| Sachversicherung | Güter und Baustelle | Vertraglich |
Haftung und Versicherung sind nicht dasselbe
Dies ist die grundlegende Unterscheidung dieses Zweigs. Eine Police ist keine Haftung, sie deckt sie.
Die Haftung folgt aus Gesetz und Vertrag. Sie besteht, ob man versichert ist oder nicht.
Die Versicherung ist ein Mechanismus finanzieller Deckung dieser Haftung.
Ein nicht versichertes Unternehmen haftet daher vollständig und trägt die Folgen mit dem eigenen Vermögen.
Umgekehrt kann ein im Herkunftsland versichertes Unternehmen in Luxemburg auf einer Grundlage haften, die seine Police nicht deckt.
Diese Verschiebung ist Gegenstand des Beitrags über die ausländische Police und der wichtigste Punkt des gesamten Leitfadens hinsichtlich des finanziellen Risikos.
Was verpflichtend ist und was nicht
Ein Punkt, bei dem der internationale Vergleich in die Irre führt. Eine ausländische Police deckt eine luxemburgische Baustelle nicht zwingend.
Luxemburgische Fachquellen geben an, dass jeder Unternehmer über eine Haftpflichtversicherung für während der Arbeiten verursachte Schäden Dritter verfügen muss und dass diese Pflicht gesetzlich ist.
Dieselben Quellen geben an, dass die zehn- und zweijährigen Versicherungen nicht derselben gesetzlichen Pflicht unterliegen.
Diese Unterscheidung ist wesentlich für ein Unternehmen aus einem Land mit obligatorischer Bauhaftpflicht: die zehnjährige Haftung besteht in Luxemburg sehr wohl, doch ihre Versicherung folgt nicht notwendig derselben Regelung.
Ein Unternehmen kann daher zehn Jahre lang haften, ohne entsprechende Deckung, was ein erhebliches Vermögensrisiko darstellt.
Dieser Punkt ist bei einem in Luxemburg niedergelassenen Versicherer zu prüfen und nicht aus einer nationalen Praxis abzuleiten.
Die Falle der Übertragung
Sie wirkt in beide Richtungen.
Ein Unternehmen aus einem Land mit Versicherungspflicht kann annehmen, durch seine übliche Police gedeckt zu sein, ohne deren räumliche und sachliche Reichweite zu prüfen.
Ein Unternehmen aus einem Land ohne Entsprechung kann den Umfang der in Luxemburg eingegangenen Haftung unterschätzen.
Beide Fehler erzeugen dasselbe Ergebnis: eine begründete Haftung ohne Deckung, lange nach Bauende.
Die Prüfung muss drei Punkte betreffen: das gedeckte Gebiet, die Art der gedeckten Haftungen und die Deckungssumme.
Was dieser Zweig nicht behandelt
Zwei Themen gehören zu einer Fachberatung. Sie betreffen den räumlichen Geltungsbereich und die Ausschlüsse.
Die Wahl eines Vertrags und seiner Deckungen, die dem Versicherer oder Makler obliegt.
Die Beurteilung eines Schadensfalls, die dem Recht und der Begutachtung obliegt.
Dieser Leitfaden benennt die zu stellenden Fragen, er ersetzt nicht die Antworten eines in Luxemburg niedergelassenen Versicherungsfachmanns.
Die Beiträge dieses Zweigs
Der Beitrag über die ausländische Police behandelt die Deckungsprüfung. Die Prüfungen werden dort aufgezählt.
Der Beitrag über die Haftung nach der Abnahme behandelt die zehn- und zweijährigen Gewährleistungen. Die Regelungen werden dort verglichen.
Der Beitrag über die Untervergabe behandelt den Einsatz Dritter. Die Pflichten werden dort ausgeführt.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Gepflogenheiten und der Regelung zum Prüfdatum wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er stellt weder eine Versicherungs- noch eine Rechtsberatung dar.