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Die weiteren erforderlichen Genehmigungen

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Was Sie in diesem Beitrag finden Den Grundsatz der Unabhängigkeit der Genehmigungen, die Regelung für klassifizierte Betriebe, die weiteren häufigen Genehmigungen, und die Methode ihrer Bestimmung.

Die Baugenehmigung genügt nicht immer. Sie befreit nicht von der Erlangung der weiteren gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen, und das Vergessen einer davon blockiert den Beginn ebenso sicher wie eine Ablehnung.

Der Grundsatz der Unabhängigkeit

Drei oft missverstandene Folgen.

Jede Genehmigung wird von einer eigenen Behörde nach eigenem Verfahren und eigenem Zeitplan erteilt.

Eine zu erlangen greift den anderen nicht vor. Eine Baugenehmigung kann erteilt werden, während eine sektorale Genehmigung abgelehnt wird, und umgekehrt.

Der Beginn setzt voraus, alle zu haben. Das fehlende Glied bestimmt das Anfangsdatum, unabhängig vom Vorsprung bei den übrigen.

Die Anträge sollten daher parallel eingereicht werden, statt nacheinander, wie der Beitrag über die Bearbeitung und ihre Fristen in Erinnerung ruft.

Genehmigung Wann sie greift Behörde
Klassifizierte Betriebe Je nach ausgeübter Tätigkeit Zuständige Verwaltungen
Umweltgenehmigung Je nach Lage und Arbeiten Umweltverwaltung
Nutzung des öffentlichen Raums Baustelle im Straßenraum Gemeinde
Netzanschlüsse Je nach Bedarf des Vorhabens Netzbetreiber

Die Regelung für klassifizierte Betriebe

Dies ist die für nichtwohnliche Vorhaben prägendste Regelung. Sie betrifft die klassifizierten Betriebe.

Bestimmte Betriebe und Anlagen unterliegen einer eigenen Genehmigungsregelung, gemeinhin nach dem Verfahren der öffentlichen Untersuchung als Commodo-Incommodo bezeichnet.

Die Betriebe sind in Klassen eingeteilt, und die zuständige Behörde unterscheidet sich je nach Klasse. Manche fallen dem Bürgermeister zu, andere einer ministeriellen Behörde, und bestimmte Kategorien unterliegen nur einer Anzeige.

Bau oder Betrieb dürfen erst nach Erlangung der insoweit erforderlichen Genehmigungen beginnen.

Diese Genehmigung befreit nicht von der Baugenehmigung, die weiterhin vom Bürgermeister erteilt wird, und umgekehrt.

Die Rechtsmittelfrist gegen eine hierzu ergangene Entscheidung weicht von jener der Baugenehmigung ab, weshalb nicht analog gedacht werden darf.

Die weiteren häufigen Genehmigungen

Fünf Familien, je nach Art des Vorhabens. Sie umfassen Umwelt, Arbeit, Straßenraum und Netze.

Die Straßenbaugenehmigung, wenn das Vorhaben den öffentlichen Straßenraum oder dessen Zugang betrifft.

Genehmigungen nach dem Naturschutzrecht, behandelt im Beitrag über Dienstbarkeiten und Schutzgebiete.

Wasserrechtliche Genehmigungen, insbesondere für Einleitungen, Entnahmen oder Eingriffe in Gewässernähe.

Abfallrechtliche Genehmigungen, besonders für die Bewirtschaftung von Aushub und Bauabfällen.

Unterrichtung oder Genehmigung im Denkmalschutz, je nach Kennzeichnung des Gebäudes.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, und die Bestimmung der anwendbaren Genehmigungen erfordert eine Prüfung im Einzelfall.

Wie die anwendbaren zu bestimmen sind

Vier früh vorzunehmende Schritte.

Das vollständige Vorhaben beschreiben, Nutzung, technische Anlagen und Außenarbeiten eingeschlossen, statt nur das Gebäude.

Die technische Stelle der Gemeinde befragen, die über das Bestehen zusätzlich erforderlicher Genehmigungen Auskunft geben kann.

Die amtlichen Orientierungshilfen nutzen, wobei ein nationales Portal die Verfahrensaspekte zu Bauleitplanung, Straßenwesen, Naturschutz, Wasser, Energie, klassifizierten Betrieben und Abfällen zusammenführt.

Die zuständigen Verwaltungen unmittelbar befragen zu den bestimmten Regelungen, da die Gemeinde nicht an ihrer Stelle entscheiden kann.

Die Wirkung auf den Zeitplan

Drei in die Planung aufzunehmende Punkte. Sie betreffen die jeweils eigenen Fristen.

Die Zeitpläne sind nicht gleichgeschaltet. Jedes Verfahren hat eigene Fristen, und manche umfassen eine öffentliche Untersuchung.

Die Rechtsmittelfristen unterscheiden sich je Regelung, was den Gesamtzeitraum der Unsicherheit verlängert.

Die Verfallsfrist der Baugenehmigung läuft währenddessen weiter, wie der Beitrag über den Verfall und seine Verlängerung in Erinnerung ruft.

Was dies für Fachleute bedeutet

Vier Regeln.

Alle erforderlichen Genehmigungen vor Einreichung der ersten bestimmen, nicht im Projektverlauf.

Parallel statt nacheinander einreichen, wann immer die Verfahren es zulassen.

Fristen nicht von einer Regelung auf eine andere übertragen, insbesondere Rechtsmittelfristen.

Den Bauherrn daran erinnern, dass der Beginn vom langsamsten Glied abhängt, nicht von der Baugenehmigung allein.

Dieser Beitrag gibt den Stand des rechtlichen Rahmens zum Prüfdatum wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt weder die Rücksprache mit den zuständigen Verwaltungen noch eine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Nicht immer, je nach Art des Vorhabens können weitere Genehmigungen erforderlich sein. Sie sind von der Baugenehmigung unabhängig und folgen einem eigenen Verfahren.

Jene der klassifizierten Betriebe, die vor allem nichtwohnliche Vorhaben betrifft. Sie bedingt den Betrieb ebenso wie den Bau.

Fünf Familien aus Umwelt, Arbeit, Straßenraum und Netzen. Sie ergeben sich aus Art und Lage des Vorhabens.

Jede Regelung hat eigene Fristen, die sich nicht zwingend mit jenen der Baugenehmigung decken. Drei Punkte sind in die Planung aufzunehmen.

Die Baugenehmigung in Luxemburg