Der Grundsatz zwischen Familien
Regelungen unterschiedlicher Familien sind in der Regel kumulierbar.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, die Steuergutschrift auf die Erwerbsgebühren und die Beihilfen zur energetischen Sanierung betreffen unterschiedliche Gegenstände, und nichts verbietet grundsätzlich, sie gemeinsam in Anspruch zu nehmen.
Diese Logik ist nachvollziehbar: jede Regelung entlastet einen anderen Posten. Die eine betrifft die Kosten der Arbeiten, die andere jene des Erwerbs, die dritte gezielte Ausstattungen.
Die Kumulierung innerhalb derselben Familie ist dagegen eingegrenzt, und dort liegen die tatsächlichen Grenzen.
| Begriff | Was er begrenzt | Wirkung |
|---|---|---|
| Kumulierungsverbot | Die gleichzeitige Inanspruchnahme zweier Regelungen | Untersagung |
| Deckelung | Den insgesamt verfügbaren Betrag | Kürzung |
| Bemessungsgrundlage | Die Basis der Berechnung jedes Vorteils | Je nach Regelung verschieden |
Die drei Grenzen
Sie wirken unterschiedlich und sind zu unterscheiden. Kumulierungs- und Deckelungsregeln sind nicht dasselbe.
Die Obergrenze je Regelung. Jeder Vorteil hat seine eigene Grenze, und sie zu erreichen eröffnet keinen Zugang zu einem anderen. Bei der Mehrwertsteuer betrifft diese Obergrenze die gesamte Lebensdauer der Wohnung, behandelt im Beitrag über die Obergrenze und ihre Ausschöpfung.
Der Ausschluss nach Gegenstand. Derselbe Ausgabenposten kann in der Regel nicht zweimal denselben Fördertyp auslösen. Die Regelungen teilen sich die Posten, statt sie zu überlagern.
Die gemeinsame Bedingung. Verlangen mehrere Regelungen die Nutzung als Hauptwohnsitz, so stellt der Verlust dieser Eigenschaft sie alle zugleich infrage, nicht nur eine.
Die dritte Grenze wird am meisten unterschätzt, da sie einen Einzelvorfall in einen Sammelverlust verwandelt.
Die Frage der Bemessungsgrundlage
Ein technischer Punkt, der die meisten Missverständnisse erklärt. Eine zulässige Kumulierung kann gleichwohl gedeckelt sein.
Kumulieren heißt nicht, Prozentsätze zu addieren.
Jede Regelung wirkt auf ihre eigene Bemessungsgrundlage. Der ermäßigte Satz betrifft förderfähige Arbeiten, die Steuergutschrift Gebühren, eine Prämie eine bestimmte Ausstattung.
Derselbe ausgegebene Euro fällt nicht zugleich unter mehrere Bemessungsgrundlagen, außer wo die Texte dies ausdrücklich vorsehen.
Folge: die online kursierenden Schätzungen kumulierter Ersparnis beruhen häufig auf Maximalannahmen und setzen voraus, dass sämtliche Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, was selten der Fall ist.
Eine ernsthafte Schätzung beziffert jede Regelung auf ihrer eigenen Grundlage und addiert danach, statt eine verlockende Gesamtsumme anzukündigen.
Die Prüfmethode
Vier Schritte, vor dem Aufbau eines Finanzierungsplans. Sie ermitteln den tatsächlich verfügbaren Betrag.
Die potenziell anwendbaren Regelungen auflisten.
Die Bemessungsgrundlage jeder Regelung bestimmen, Posten für Posten.
Prüfen, dass kein Posten doppelt gezählt wird, was die Summe künstlich erhöhen würde.
Die bereits verbrauchten Obergrenzen prüfen, besonders bei einer Wohnung mit früheren Arbeiten.
Der letzte Schritt wird regelmäßig ausgelassen bei gebraucht erworbenen Wohnungen, deren Arbeitshistorie dem Erwerber nicht immer bekannt ist.
Was bei der Verwaltung zu prüfen ist
Drei Fragen, deren Antworten sich nicht aus allgemeinen Texten ableiten lassen. Sie sind an die zuständigen Verwaltungen zu richten.
Die verbleibende Obergrenze für die betreffende Wohnung.
Die Förderfähigkeit der vorgesehenen Posten, da nicht alle Arbeiten erfasst sind.
Das Zusammenspiel der Regelungen, wenn für ein Vorhaben mehrere in Anspruch genommen werden.
Was dies für Fachleute bedeutet
Vier Regeln.
Jede Regelung auf ihrer Bemessungsgrundlage beziffern und nie eine Gesamtsumme ohne Aufschlüsselung nennen.
Die Historie der Wohnung prüfen, bevor eine verfügbare Obergrenze genannt wird.
Darauf hinweisen, dass der Verlust der gemeinsamen Bedingung mehrere Vorteile zu Fall bringt, nicht nur einen.
Die online kursierenden Maximalschätzungen ausschließen, die auf selten erfüllten Annahmen beruhen.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen zum Prüfdatum wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt weder eine Steuerberatung noch die Rücksprache mit den zuständigen Verwaltungen.