Die fünf Fragen und ihre Abschnitte
| Frage | Abschnitt |
|---|---|
| Gilt diese ATV für meine Leistung | 1 Geltungsbereich |
| Welche Stoffe und Bauteile sind geschuldet | 2 Stoffe, Bauteile |
| Wie ist auszuführen | 3 Ausführung |
| Was ist im Preis enthalten | 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen |
| Wie wird gemessen | 5 Abrechnung |
Hinzu kommt Abschnitt 0 mit den Hinweisen für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung. Er wird nicht Vertragsbestandteil und richtet sich an denjenigen, der ausschreibt, weshalb er in der Abrechnung keine Rolle spielt.
Die Lesereihenfolge hängt von der Aufgabe ab
Drei typische Anlässe führen in eine ATV, und jeder verlangt eine andere Reihenfolge. Wer immer vorne beginnt, verliert Zeit an Abschnitten, die für seine Frage nichts hergeben.
| Anlass | Reihenfolge | Warum |
|---|---|---|
| Beim Aufstellen des Leistungsverzeichnisses | 0 → 4 → 5 | Abschnitt 0 listet die nötigen Angaben, Abschnitt 4 klärt, was eigene Position sein muss, Abschnitt 5 bestimmt die Formulierung über die Abrechnungseinheit |
| Beim Kalkulieren eines Angebots | 4 → 3 → 5 | was Nebenleistung ist, muss eingepreist werden, auch wenn es im Text fehlt; danach der Ausführungsstandard und das Verständnis der Menge |
| Beim Prüfen einer Abrechnung | nur 5 | die Frage lautet allein, ob gemessen wurde, wie die ATV es vorsieht |
Die Rangfolge vor der Lektüre
Vor jeder inhaltlichen Frage steht eine formale. Sie lautet, welches Regelwerk überhaupt gilt.
Abweichende Regelungen in den gewerkespezifischen ATV haben Vorrang vor der DIN 18299. Die Prüfung beginnt deshalb immer in der ATV des Gewerks, und nur wenn dort nichts steht, wird auf die allgemeinen Regelungen zurückgegriffen. Die umgekehrte Reihenfolge führt regelmäßig zum falschen Ergebnis.
Besteht für eine Leistung überhaupt keine eigene ATV, gilt die DIN 18299 unmittelbar. Sie schließt diese Lücke ausdrücklich, sodass keine Leistung ohne Regelwerk bleibt.
Die Systematik der allgemeinen Regelungen behandelt der Beitrag zur DIN 18299. Dort steht auch, welche Nebenleistungen sie für alle Gewerke festlegt.
Die Abrechnungseinheiten unterscheiden sich
Abschnitt 5 legt fest, in welcher Einheit gemessen wird. Die Wahl ist nicht beliebig, und sie bestimmt zugleich, wie eine Position zu formulieren ist.
| Einheit | Typische Anwendung |
|---|---|
| Flächenmaß in m² | Mauerwerk, Putz, Trockenbau, Beläge, Anstriche |
| Raummaß in m³ | Erdarbeiten, Beton, massige Bauteile |
| Längenmaß in m | Fugen, Anschlüsse, Leitungen, Sockel |
| Stückzahl | Einbauteile, Formstücke, Armaturen |
| Masse in t | Bewehrung, Stahlbau |
Ein Bauteil kann in verschiedenen Gewerken unterschiedlich gemessen werden. Dieselbe Wand wird beim Mauern nach Fläche oder Volumen abgerechnet, beim Verputzen nach Fläche und beim Anstreichen ebenfalls nach Fläche, aber mit anderen Übermessungsregeln. Die Mengen fallen deshalb auseinander, obwohl die Wand dieselbe ist.
Für die Kalkulation folgt daraus, dass eine Menge nicht zwischen Gewerken übertragbar ist, auch wenn dasselbe Bauteil betroffen ist. Die Systematik behandelt der Beitrag zu den Übermessungsregeln, einschließlich der Schwellen, ab denen Öffnungen abgezogen werden.
Abschnitt 4 ist der Abschnitt mit dem meisten Geld
Bei jeder ATV lohnt der Blick in Abschnitt 4 mehr als in jeden anderen, und zwar aus einem einfachen Grund. Er verschiebt Beträge, ohne dass eine Position dafür existiert.
| Abschnitt | Inhalt | Vergütung |
|---|---|---|
| 4.1 Nebenleistungen | gehören auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung | mit den Einheitspreisen abgegolten |
| 4.2 Besondere Leistungen | gehören nicht zur vertraglichen Leistung, sofern nicht vereinbart | gesondert zu vergüten |
Die gewerkespezifischen ATV formulieren dabei häufig ergänzend zur DIN 18299. Ihre Listen treten neben die allgemeinen und ersetzen sie nicht, soweit sie nichts Abweichendes bestimmen.
Der praktische Nutzen liegt in beiden Richtungen. Für den Ausschreibenden ist Abschnitt 4.2 die Liste dessen, was er als eigene Position vorsehen muss, und für den Kalkulierenden ist Abschnitt 4.1 die Liste dessen, was er einpreisen muss, ohne es im Text zu finden.
Ein Beispiel für die Wirkung
Ein Bauteil, das in mehreren ATV auftaucht, zeigt, warum die gewerkespezifische Lektüre nötig ist. Die Fensteröffnung ist dafür das anschaulichste Beispiel.
Eine Fensteröffnung in einer verputzten Mauerwerkswand berührt mindestens drei Regelwerke: die ATV für Mauerarbeiten, die für Putzarbeiten und gegebenenfalls die für Maler- und Lackierarbeiten. Jede regelt in ihrem Abschnitt 5, ob und ab welcher Größe die Öffnung abgezogen wird, und jede regelt in ihrem Abschnitt 4, ob die Bearbeitung der Leibung eine Nebenleistung oder eine besondere Leistung ist.
Wer die Übermessungsregel eines Gewerks auf ein anderes überträgt, erhält eine Menge, die vertraglich nicht geschuldet ist. Das ist der häufigste Fehler bei der Prüfung von Abrechnungen und zugleich der am leichtesten vermeidbare, weil ein Blick in Abschnitt 5 genügt.
Was beim Ausschreiben zu beachten ist
Drei Punkte verhindern die meisten späteren Auseinandersetzungen. Alle drei gehören in die Vergabeunterlagen.
| Punkt | Warum |
|---|---|
| Die einschlägige Ausgabe benennen | die ATV werden in mehrjährigen Abständen überarbeitet; welche Ausgabe gilt, gehört in die Vorbemerkungen |
| Abweichungen ausdrücklich regeln | soll von einer Abrechnungsregel abgewichen werden, etwa bei digitaler Messung, ist das zu vereinbaren; ohne Vereinbarung gilt die ATV |
| Besondere Leistungen als Position ausschreiben | was Abschnitt 4.2 nennt und im Projekt anfällt, gehört ins Leistungsverzeichnis, sonst entsteht ein Nachtrag ohne Wettbewerb |
Der Aufbau des Leistungsverzeichnisses behandelt der gesonderte Beitrag. Dort steht auch, welche Positionsarten die VOB/A kennt.
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Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelwerke zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.