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Das Leistungsverzeichnis aufbauen

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Welche Voraussetzung ein Leistungsverzeichnis hat, wie es gegliedert wird, was in die Vorbemerkungen gehört, wie eine Position aufgebaut ist und welche Positionsarten zu vermeiden sind.

Das Leistungsverzeichnis ist der Regelfall der Leistungsbeschreibung. Es zerlegt die Bauaufgabe in Positionen, die einzeln bepreist und später einzeln abgerechnet werden.

Seine Qualität entscheidet über die Vergleichbarkeit der Angebote und über das spätere Nachtragsvolumen. Beides wird beim Aufstellen festgelegt und ist danach kaum korrigierbar.

Die Voraussetzung

Ein Leistungsverzeichnis setzt voraus, dass die Maßnahme vollständig durchgeplant ist und ein eindeutiges Mengengerüst vorliegt. Fehlt diese Voraussetzung, ist nicht das Verzeichnis das Problem, sondern der Zeitpunkt der Ausschreibung.

Diese Voraussetzung ist strenger, als sie klingt. Sie bedeutet, dass die Ausführungsplanung so weit fortgeschritten sein muss, dass jede Position beschrieben und ihre Menge ermittelt werden kann. Wo das nicht der Fall ist, entstehen Bedarfspositionen, Stundenlohnarbeiten und Lücken, also genau die Elemente, die die VOB/A beschränkt.

Der Zusammenhang mit der Planung ist damit unmittelbar: Ein Leistungsverzeichnis kann nicht besser sein als die Ausführungsplanung, auf der es beruht. Die entsprechende Leistungsphase behandelt der Beitrag zu den Leistungsphasen 4 und 5.

Die Gliederung

Ein Leistungsverzeichnis ist hierarchisch aufgebaut. Die Gliederungstiefe hängt von der Projektgröße ab, das Prinzip nicht.

Ebene Inhalt
Vorbemerkungen allgemeine Angaben zum Projekt und zur Ausführung
Los oder Vergabeeinheit die Einheit, die vergeben wird
Titel Gliederung nach Bauteilen oder Bauabschnitten
Position die einzeln bepreiste Leistung

Jede Position trägt eine Ordnungszahl, die sie eindeutig identifiziert. Sie bleibt über den gesamten Projektverlauf unverändert und dient als Bezug in Angebot, Auftrag, Aufmaß und Abrechnung.

Die Ordnungszahl ist keine Formalie. Wird sie im Projektverlauf geändert, brechen die Bezüge zwischen Angebot und Abrechnung, und die Prüfbarkeit der Rechnung leidet, weshalb ergänzende Positionen neue Nummern erhalten statt vorhandene umzunummerieren.

Die Gliederung nach Vergabeeinheiten wirkt zugleich auf die Kostenplanung, weil sie ab dem Kostenvoranschlag die Ordnung der Kostenermittlung bestimmt. Die Systematik behandelt der Beitrag zur ausführungsorientierten Gliederung.

Was in die Vorbemerkungen gehört

Die Vorbemerkungen enthalten, was für mehrere oder alle Positionen gilt und deshalb nicht in jeder wiederholt werden soll. Vier Inhalte gehören dort in jedem Fall hinein.

Inhalt Was hineingehört
Die Angaben zur Baustelle Beschaffenheit des Baugeländes, Zufahrten und ihre Einschränkungen, vorhandene Anlagen, Lagerflächen; Abschnitt 0 der einschlägigen ATV listet auf, was anzugeben ist
Die Gleichwertigkeitsklausel bei Bezug auf technische Spezifikationen gelten auch ohne ausdrücklichen Zusatz gleichwertige als zugelassen; ihr Fehlen ist ein Vergabefehler
Die maßgebliche Ausgabe der Regelwerke welche Ausgabe der VOB/C gilt, weil die ATV in mehrjährigen Abständen überarbeitet werden
Abweichende Abrechnungsregeln soll von Abschnitt 5 abgewichen werden, etwa bei modellbasierter Messung, ist das hier zu vereinbaren

Ein Hinweis zur Grenze: Vorbemerkungen dürfen die Positionen ergänzen, aber nicht ersetzen. Wesentliche Leistungsmerkmale, die den Preis einer Position bestimmen, gehören in die Position und nicht in einen allgemeinen Vorspann.

Der Aufbau einer Position

Eine Position besteht aus drei Bestandteilen, und jeder hat eine eigene Funktion. Nur einer davon ist der maßgebliche Vertragstext.

Bestandteil Inhalt Funktion
Der Kurztext benennt die Leistung in einer Zeile Orientierung; er erscheint in Preisspiegeln und Auswertungen
Der Langtext Art, Ausführung, Material, Maße, Anforderungen, Ausführungsbedingungen der maßgebliche Vertragstext
Die Mengenangabe mit Einheit wie viel und in welcher Einheit abgerechnet wird die Einheit muss der Abrechnungsregel der einschlägigen ATV entsprechen

Die dritte Zeile enthält den häufigsten Fehler. Die Abrechnungseinheit folgt der ATV, nicht der Bequemlichkeit. Wer eine Wand nach Quadratmetern ausschreibt, für die die ATV das Raummaß vorsieht, erzeugt eine Position, deren Abrechnung streitig wird. Die Systematik behandelt der Beitrag zum Lesen der ATV.

Was nicht in den Langtext gehört

Drei Inhalte werden regelmäßig in Positionstexte aufgenommen und gehören nicht dorthin. Alle drei verlängern den Text, ohne den Leistungsumfang zu verbessern.

Inhalt Warum er nicht in den Positionstext gehört
Nebenleistungen nach VOB/C sie sind ohnehin geschuldet; ihre Wiederholung verlängert den Text und erzeugt den Eindruck, andere Nebenleistungen seien nicht geschuldet
Produktnamen ohne Gleichwertigkeitsvorbehalt sie beschränken den Wettbewerb und sind vergaberechtlich angreifbar
Risikoabwälzungen sie verstoßen gegen das Verbot des ungewöhnlichen Wagnisses und führen entweder zu Sicherheitszuschlägen oder sind unwirksam

Positionsarten und ihre Grenzen

Neben den Normalpositionen kennt die Praxis weitere Arten, und die VOB/A beschränkt zwei davon ausdrücklich. Beide betreffen Leistungen, deren Umfang bei Angebotsabgabe offen ist.

Art Zulässigkeit
Normalposition Regelfall
Alternativposition zulässig, wenn eine echte Wahl besteht
Zulageposition zulässig, ergänzt eine Grundposition
Bedarfsposition grundsätzlich nicht aufzunehmen
Angehängte Stundenlohnarbeiten nur im unbedingt erforderlichen Umfang

Die letzten beiden Zeilen betreffen denselben Grundgedanken. Beide verlagern die Preisbildung aus dem Wettbewerb in die Ausführung und beeinträchtigen die Vergleichbarkeit der Angebote.

Für die Praxis folgt daraus eine Prüffrage bei jeder Bedarfsposition: Warum ist die Ausführung offen. Lautet die Antwort, dass die Planung noch nicht abgeschlossen ist, liegt das Problem nicht im Leistungsverzeichnis, sondern in der Planung.

Der Datenaustausch

Leistungsverzeichnisse werden in strukturierter Form zwischen Programmen ausgetauscht. Ein standardisiertes Verfahren definiert dafür Phasen, die den Weg vom Aufstellen über die Angebotsabgabe bis zur Abrechnung abbilden.

Der Nutzen liegt in der Vermeidung von Doppelerfassung und in der automatisierten Angebotsprüfung. Voraussetzung ist, dass die Struktur des Leistungsverzeichnisses den Anforderungen des Austauschformats entspricht, insbesondere hinsichtlich der Ordnungszahlen. Der Beitrag zum GAEB-Datenaustausch behandelt die Phasen.

Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelwerke zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Nach einer Gliederung, die dem Bauablauf oder den Gewerken folgt. Der Beitrag beschreibt den Aufbau einer Position.

Angaben, die für alle Positionen gelten, von der Baustelle bis zu den Ausführungsbedingungen. Sie ersetzen keine Positionstexte.

Aus Kurztext, Langtext, Menge und Einheit. Jeder Teil hat eine eigene Funktion.

Vertragliche Regelungen und Risikoverlagerungen. Der Beitrag nennt die typischen Fehler.

Ausschreibung und Vergabe nach VOB: Leitfaden für Bauleistungen