Was die Norm erlaubt
Die DIN 276 sieht in ihrem Abschnitt zur Kostengliederung die Möglichkeit vor, die Kostenermittlung ausführungsorientiert aufzustellen, also nach Gewerken beziehungsweise Vergabeeinheiten statt nach Bauteilen. Die Norm behandelt das als zulässige Alternative und nicht als Abweichung, allerdings unter einer Bedingung, die weiter unten steht.
Genannt wird als typische Situation die Modernisierung. Der Grund ist einleuchtend: Im Bestand werden selten ganze Bauteile erstellt, sondern einzelne Maßnahmen an vorhandenen Bauteilen ausgeführt. Eine Gliederung nach Gewerken bildet den tatsächlichen Leistungsumfang dann näher ab als eine Gliederung nach Bauteilen.
Der zweite Nutzen betrifft die Kostenverfolgung zwischen Kostenberechnung und Kostenanschlag: Sind beide nach denselben Vergabeeinheiten geordnet, ist der Vergleich unmittelbar möglich, ohne dass Angebotssummen auf Bauteilgruppen verteilt werden müssen. Keine der beiden Aufstellungen muss dann umgerechnet werden, bevor sie gegen die andere gelesen werden kann.
Wo die Ordnungen auseinanderlaufen
Gewerke und Bauteilgruppen sind nicht deckungsgleich, und die Abweichung läuft in beide Richtungen zugleich. Deshalb löst keine einzelne Zuordnungstabelle das Problem.
| Gewerk | Betroffene Kostengruppen |
|---|---|
| Trockenbau | Innenwände, Decken, baukonstruktive Einbauten |
| Rohbau | Baugrube, Gründung, Außenwände, Innenwände, Decken |
| Fassade | Außenwände, teils Dächer, teils Fenster |
| Dachdecker | Dächer, teils Außenwände |
| Elektro | mehrere Anlagengruppen der KG 400, teils Gebäudeautomation |
Umgekehrt wird eine einzelne Kostengruppe von mehreren Gewerken bearbeitet, und die Außenwand ist dafür das deutlichste Beispiel. An ihr arbeiten Rohbauer, Fassadenbauer, Fensterbauer und Maler nacheinander.
| Richtung der Abweichung | Beispiel |
|---|---|
| Ein Gewerk berührt mehrere Kostengruppen | Rohbau: Baugrube, Gründung, Außenwände, Innenwände, Decken |
| Eine Kostengruppe wird von mehreren Gewerken bearbeitet | Außenwände: Rohbau, Fassade, Fenster, Maler |
Eine eindeutige Zuordnung zwischen den beiden Ordnungen existiert deshalb nicht. Jede Überleitung ist eine Aufteilung, und sie muss dokumentiert werden, um nachvollziehbar zu bleiben.
Die Einschränkung bei den anrechenbaren Kosten
Hier liegt die eigentliche Bedingung. Die ausführungsorientierte Gliederung ist zulässig, solange die Ermittlung der anrechenbaren Kosten damit sachgerecht möglich bleibt.
Der Grund ist systematisch, denn die Anrechenbarkeit knüpft an Kostengruppen an und nicht an Gewerke. Eine Aufstellung, die diese Unterscheidung nicht mehr zulässt, taugt für die Honorarermittlung nicht.
| Kostengruppe | Anrechenbarkeit |
|---|---|
| 300 Bauwerk, Baukonstruktionen | vollständig |
| 400 Bauwerk, technische Anlagen | nur nach der Schwellenregel |
| 100 Grundstück | nicht anrechenbar |
| 700 Baunebenkosten | nicht anrechenbar |
| 800 Finanzierung | nicht anrechenbar |
Praktisch bedeutet das: Wird eine ausführungsorientierte Gliederung vereinbart, ist von vornherein eine Zuordnung zu den Kostengruppen mitzuführen. Wer sie nachträglich herstellen muss, arbeitet gegen eine Aufteilung, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eindeutig rekonstruierbar ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Grenze zwischen Baukonstruktion und technischen Anlagen, weil sie über die Anwendung der Schwellenregel entscheidet. Die Systematik behandelt der Zweig zu den anrechenbaren Kosten.
Wie eine Überleitung aufgebaut wird
Der praktikable Aufbau besteht nicht in zwei getrennten Aufstellungen, sondern in einer Aufstellung mit zwei Merkmalen je Position. Jede Position trägt eine Kostengruppe und eine Vergabeeinheit, sodass die Auswertung in beide Richtungen möglich ist, ohne dass etwas doppelt geführt wird.
Wo eine Vergabeeinheit mehrere Kostengruppen berührt, ist sie auf Positionsebene aufzuteilen und nicht pauschal zu verteilen. Ein Prozentschlüssel ist zulässig, wenn er begründet und dokumentiert ist, aber er ist die schlechtere Lösung, weil er bei Änderungen nicht mitläuft.
Drei Anforderungen sichern die Überleitung ab, und alle drei betreffen den Zeitpunkt der Zuordnung und nicht ihren Inhalt. Nachträglich lässt sich die Aufteilung nicht mehr eindeutig rekonstruieren.
| # | Anforderung | Warum |
|---|---|---|
| 1 | Die Zuordnung entsteht bei der Aufstellung | nachträglich ist die Aufteilung nicht mehr eindeutig rekonstruierbar |
| 2 | Die Aufteilungsregel wird dokumentiert | mit Angabe der Grundlage, sonst ist sie nicht prüfbar |
| 3 | Die Zuordnung bleibt über die Stufen stabil | eine nachträgliche Änderung erzeugt Scheinabweichungen in der Kostenkontrolle |
Was gegen einen vollständigen Wechsel spricht
Drei Gründe sprechen dafür, die Kostengruppengliederung als führende Struktur beizubehalten und die Vergabeeinheiten zusätzlich zu führen. Jeder von ihnen betrifft eine Verwendung, die eine rein gewerkeorientierte Aufstellung nicht bedienen kann.
| Grund | Was verloren geht |
|---|---|
| Vergleichbarkeit mit Kennwerten | veröffentlichte Kennwerte sind nach Kostengruppen gebildet; eine rein gewerkeorientierte Aufstellung lässt sich nicht gegen sie prüfen |
| Kostenkontrolle über die Stufen | die Rechtsprechung hat festgestellt, dass Aufstellungen nach Gewerken und Fortschreibungen nach Kostengruppen keine Vergleichbarkeit über die Summe hinaus ergeben |
| Auswertbarkeit für künftige Projekte | die Kostenfeststellung liefert nur nach Kostengruppen verwendbare eigene Kennwerte |
Der Sonderfall Generalunternehmer
Wird an einen Generalunternehmer vergeben, entsteht eine besondere Lage: Es gibt nur eine Vergabeeinheit, und der Preis ist eine einzige Summe. Die Ordnung, die sonst aus der Vergabe selbst entsteht, muss hier ausdrücklich verlangt werden.
Damit fällt die ausführungsorientierte Gliederung als Steuerungsinstrument weitgehend aus, und zugleich wird die Zuordnung zu Kostengruppen zur eigenständigen Aufgabe. Ohne sie lassen sich weder die anrechenbaren Kosten ermitteln noch die Kostenkontrolle gegen die Kostenberechnung führen noch verwendbare Kennwerte aus der Kostenfeststellung gewinnen.
Die Lösung liegt in der Ausschreibung: Verlangt das Leistungsverzeichnis eine Preisaufgliederung nach Titeln, die den Kostengruppen zugeordnet werden können, bleibt die Auswertbarkeit erhalten. Wird die Aufgliederung erst nach Vertragsschluss verlangt, ist der Bieter dazu nicht verpflichtet und hat kein Interesse daran.
Diese Anforderung gehört deshalb in die Vergabeunterlagen und nicht in die spätere Bitte. Sie kostet in der Vorbereitung wenig und entscheidet darüber, ob das Projekt für die Kostenplanung überhaupt auswertbar bleibt.
Wann die Vergabeeinheiten festgelegt werden
Die Vergabeeinheiten werden im Kostenvoranschlag festgelegt, und der Kostenanschlag folgt dieser Festlegung. Sie ist damit eine Entscheidung mit Wirkung bis zur Kostenfeststellung, also über drei Stufen hinweg.
Ihr Zuschnitt ist zugleich ein Steuerungsinstrument. Größere Einheiten senken den Koordinationsaufwand und verringern die Zahl der Schnittstellen; kleinere Einheiten erhöhen den Wettbewerb je Los und erlauben eine feinere Vergabe. Beides wirkt auf den Preis, und zwar in entgegengesetzte Richtungen.
Die Systematik beider Stufen behandelt der Beitrag zu Kostenvoranschlag und Kostenanschlag. Die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen stehen im Themenbereich zur Ausschreibung nach VOB.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.