Die Vergleichbarkeit ist die eigentliche Hürde
Zwei Kostenermittlungen sind nur dann vergleichbar, wenn sie in Ordnung, Umfang und Darstellung übereinstimmen. Vier Merkmale müssen deshalb über alle Stufen hinweg gleich bleiben, und ein einziger Bruch genügt, um den Vergleich zu entwerten.
| Merkmal | Was gleich bleiben muss |
|---|---|
| Gliederung | dieselbe führende Ordnung, in der Regel die Kostengruppen |
| Umfang | dieselben Kostengruppen sind enthalten |
| Steuerdarstellung | durchgängig netto oder durchgängig brutto |
| Bezugsgrößen | dieselbe Flächen- und Mengenermittlung |
Bricht eines dieser Merkmale, ist die Differenz zweier Summen keine Kostenabweichung, sondern ein Darstellungseffekt. Sie lässt sich weder steuern noch jemandem zurechnen.
Dass dies mehr als eine methodische Feinheit ist, zeigt die Rechtsprechung: In einem Verfahren über behauptete Fehler einer Kostenfortschreibung wurde festgestellt, dass Aufstellungen nach Gewerken und Fortschreibungen nach Kostengruppen keine Vergleichbarkeit über die bloße Summe hinaus ergeben. Ein Vortrag, der auf solchen Unterlagen beruht, trägt nicht.
Die typischen Brüche in der Ordnung
Vier Brüche treten regelmäßig auf, und der letzte erzeugt den größten Scheineffekt von allen. Er beruht auf keiner einzigen realen Kostenveränderung.
| Bruch | Wo er entsteht | Wirkung |
|---|---|---|
| Wechsel zu den Vergabeeinheiten | ab dem Kostenvoranschlag | Gewerke und Bauteilgruppen sind nicht deckungsgleich: ein Trockenbauunternehmen arbeitet an Innenwänden, Decken und Einbauten zugleich |
| Wechsel der Bearbeitungstiefe | Kostenschätzung 2. Ebene gegen Kostenberechnung 3. Ebene | Vergleich nur auf der gröberen Ebene, durch Verdichtung der feineren |
| Aufnahme oder Herausnahme von Kostengruppen | z. B. KG 500 erst später geführt | erzeugt eine Abweichung, die keine ist |
| Wechsel zwischen netto und brutto | Steuersatz 19 % | Scheineffekt größer als die meisten realen Abweichungen |
Wie eine Überleitung aufgebaut wird
Ein Ordnungswechsel ist nicht immer vermeidbar, denn vergeben wird nach Gewerken und geplant wird nach Bauteilen. Vermeidbar ist dagegen der Verlust der Vergleichbarkeit.
Der praktikable Weg besteht darin, die Kostengruppengliederung als führende Struktur beizubehalten und die Vergabeeinheiten als zusätzliche Zuordnung mitzuführen. Jede Position trägt dann zwei Merkmale, und die Auswertung ist in beide Richtungen möglich.
Wo das nicht geschieht, ist eine Überleitungstabelle zu führen, die jede Vergabeeinheit ihren Kostengruppen zuordnet. Sie ist Aufwand, aber sie ist geringer als der Aufwand, sie nachträglich zu rekonstruieren, und sie ist der Unterschied zwischen einer belegbaren und einer bestreitbaren Kostenaussage.
Abweichungen nach Ursache ausweisen
Eine Gesamtabweichung ist als Information wertlos, weil sie keine Handlung nahelegt. Erst die Zuordnung nach Ursache macht sie verwertbar, und zwar sowohl für die Steuerung als auch für die Haftungsfrage.
| Ursache | Zurechnung |
|---|---|
| Mengenänderung | Ermittlung war richtig, Menge nicht. Quelle der Abweichung prüfen. |
| Änderung des Leistungsumfangs | Entscheidung des Bauherrn, keine Fehlprognose |
| Geänderte Qualitäten oder Standards | Entscheidung, in der Regel dokumentiert |
| Unvorhergesehene Umstände | typisch im Bestand, Hinweis auf Untersuchungstiefe |
| Marktentwicklung und Preisgleitung | außerhalb des Einflussbereichs der Planung |
| Abweichende Einheitspreise | der eigentliche Prüfpunkt der Ermittlungsqualität |
Nur die letzte Zeile betrifft unmittelbar die Güte der eigenen Arbeit. Wer diese Trennung nicht laufend führt, kann sie später nicht rekonstruieren, und im Streitfall wird dann die gesamte Abweichung diskutiert statt des tatsächlich zurechenbaren Teils.
Die Darstellung gegenüber dem Bauherrn
Bewährt hat sich eine Darstellung mit vier Spalten je Kostengruppe, ergänzt um zwei Angaben, die den Stand einordnen. Die vierte Spalte ist die wichtigste und die am häufigsten weggelassene.
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Ansatz der vorangegangenen Stufe |
| 2 | aktueller Ansatz |
| 3 | Abweichung |
| 4 | Ursache der Abweichung |
| + | Stand der Vergabe: welcher Anteil auf Verträgen beruht, welcher auf Prognose |
| + | erledigt oder offen: ob bereits eine Entscheidung getroffen wurde |
Diese Darstellung erfüllt zugleich die Unterrichtungspflicht: Wird erkennbar, dass die ermittelten Kosten überschritten werden, ist der Bauherr unverzüglich zu unterrichten. Ein laufend geführter und übergebener Vergleich ist der einfachste Nachweis, dass diese Pflicht erfüllt wurde.
Der Vergleich gegen die Kostenvorgabe
Neben dem Vergleich zwischen den Stufen steht ein zweiter, der einen anderen Maßstab verwendet: den Vergleich gegen die Kostenvorgabe des Bauherrn. Beide laufen parallel und werden regelmäßig miteinander verwechselt.
Beide sind zu trennen, weil sie verschiedene Fragen beantworten. Der Vergleich zwischen den Stufen fragt, wie sich die Ermittlung mit dem Planungsfortschritt entwickelt hat. Der Vergleich gegen die Vorgabe fragt, ob das Projekt im finanziellen Rahmen bleibt.
Ein Projekt kann beide Prüfungen unterschiedlich bestehen. Eine Kostenberechnung, die um wenige Prozent über der Kostenschätzung liegt, ist fachlich unauffällig; liegt die Vorgabe jedoch unterhalb der Kostenschätzung, war das Projekt von Anfang an nicht im Rahmen.
Für die Darstellung folgt daraus, dass die Vorgabe als eigene Zeile mitgeführt wird, mit Angabe der von ihr erfassten Kostengruppen. Eine Vorgabe für die Kostengruppen 300 bis 500 lässt sich nicht mit einer Gesamtsumme über alle Gruppen vergleichen, und dieser Fehler ist häufiger als der umgekehrte.
Was der Vergleich nicht leisten kann
Zwei Grenzen sind zu beachten, damit der Vergleich nicht überinterpretiert wird. Beide betreffen das, was die Zahlen gerade nicht aussagen.
| Grenze | Was daraus folgt |
|---|---|
| Er misst keine Qualität, sondern Übereinstimmung | eine Ermittlung ohne Abweichung kann auch unverändert übernommen worden sein; eine auffällig kleine Abweichung verdient dieselbe Aufmerksamkeit wie eine große |
| Er ersetzt keine Prognose | der Vergleich blickt zurück; für die Steuerung zählt, welche Abweichungen sich abzeichnen, weshalb eine Fortschreibung der noch nicht vergebenen Positionen daneben gehört, klar als Prognose gekennzeichnet |
Der Rhythmus des Vergleichs
Der Vergleich findet nicht nur beim Wechsel der Stufen statt. Zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung liegen im Regelfall mehrere Jahre, und in diesem Zeitraum entstehen die meisten Abweichungen.
Die Norm trägt dem Rechnung, indem sie den Kostenvoranschlag als einzige Stufe wiederholbar ausgestaltet und den Kostenanschlag im Projektablauf mehrfach vorsieht. Beide sind damit die Instrumente der laufenden Kontrolle, nicht nur Ermittlungen zu einem Stichtag.
Praktisch bedeutet das einen Vergleichsrhythmus, der sich an Ereignissen orientiert statt an Terminen: bei jeder Vergabe, bei jeder Leistungsänderung, bei jedem Nachtrag von Gewicht. Die Systematik beider Stufen behandelt der Beitrag zu Kostenvoranschlag und Kostenanschlag.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.