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Die Kostengruppen der DIN 276 im Überblick

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Wie die acht Kostengruppen aufgebaut sind und nach welcher Logik die drei Ebenen numeriert werden, welche Summenbegriffe die Norm definiert, was sich mit der Fassung von 2018 geändert hat und welche Zuordnungsfragen in der Praxis am häufigsten auftreten.

Die Kostengruppen sind das Ordnungssystem der deutschen Kostenplanung. Sie legen fest, welche Kosten wohin gehören, und schaffen damit die Voraussetzung dafür, dass zwei Kostenermittlungen überhaupt vergleichbar sind.

Ihre Beherrschung ist keine Formalie. Die Zuordnung einer Position entscheidet über die Vergleichbarkeit mit Kennwerten, über die Kostenkontrolle und im Fall der Kostengruppen 300 und 400 unmittelbar über die Höhe des Honorars.

Die acht Kostengruppen der ersten Ebene

Kostengruppe Bezeichnung
KG 100 Grundstück
KG 200 Vorbereitende Maßnahmen
KG 300 Bauwerk Baukonstruktionen
KG 400 Bauwerk Technische Anlagen
KG 500 Außenanlagen und Freiflächen
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten
KG 800 Finanzierung

Die Norm definiert daraus zwei Summenbegriffe, die im Alltag ständig gebraucht und ständig verwechselt werden. Ihr Unterschied entscheidet über die Vergleichbarkeit jedes Kennwerts.

  • Bauwerkskosten sind die Summe der Kostengruppen 300 und 400.
  • Gesamtkosten sind die Summe aller Kostengruppen von 100 bis 800.

Die weit überwiegende Zahl der veröffentlichten Kostenkennwerte bezieht sich auf die Bauwerkskosten. Wer einen solchen Wert als Bausumme liest, unterschätzt das Budget erheblich. Die Systematik behandelt der Beitrag zum Kostenumfang eines Kennwerts.

Die drei Ebenen und ihre Numerierung

Jede Kostengruppe ist dreistufig gegliedert, und die Numerierung folgt einer einfachen Logik. Sie lässt sich an jeder Gruppe ablesen.

Die erste Ebene bilden die Hunderterstellen, also die acht Gruppen oben.

Die zweite Ebene bilden die Zehnerstellen. Aus der KG 100 Grundstück werden so 110 Grundstückswert, 120 Grundstücksnebenkosten und 130 Rechte Dritter.

Die dritte Ebene bilden die Einerstellen. Aus der KG 120 Grundstücksnebenkosten werden 121 Vermessungsgebühren, 122 Gerichtsgebühren, 123 Notargebühren und weitere.

Zwei Eigenheiten sind zu beachten. Erstens erfolgt die Numerierung nicht fortlaufend: Es gibt Lücken, und nicht jede denkbare Stelle ist belegt. Zweitens endet jede Gruppe auf einer Position x90 Sonstige Maßnahmen, die als Auffangposition dient.

Die x90-Positionen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Sie sind für Kosten gedacht, die sachlich zur Gruppe gehören, aber keiner der vorgesehenen Unterpositionen zuzuordnen sind. In der Praxis werden sie häufig als Ablage für alles verwendet, was Mühe macht. Eine Kostenermittlung mit auffällig großen Sonstige-Positionen ist regelmäßig ein Hinweis auf eine unfertige Zuordnung und ist gegenüber dem Bauherrn schwer zu erklären.

Welche Ebene wann verlangt wird

Die geforderte Bearbeitungstiefe steigt mit dem Planungsfortschritt. Sie ist je Stufe der Kostenermittlung eigens festgelegt.

Stufe der Kostenermittlung Ebene
Kostenrahmen erste
Kostenschätzung zweite
Kostenberechnung dritte
Kostenvoranschlag dritte, zusätzlich nach Vergabeeinheiten
Kostenanschlag nach Vergabeeinheiten
Kostenfeststellung dritte

Die Anforderungen an Kostenschätzung und Kostenberechnung wurden mit der Fassung von 2018 jeweils um eine Ebene vertieft. Ältere Vorlagen und Softwarevoreinstellungen führen noch die früheren Anforderungen. Die Systematik der Stufen behandelt der Zweig zu den Stufen der Kostenermittlung.

Was sich mit der Fassung von 2018 geändert hat

Vier Änderungen wirken unmittelbar auf die Zuordnung. Sie betreffen die Fassung von 2018.

Die Kostengruppe 800 Finanzierung ist neu. Die Finanzierungskosten wurden aus der Kostengruppe 700 herausgelöst. Wer nach älteren Faustregeln kalkuliert und die Finanzierung innerhalb der Baunebenkosten erwartet, lässt sie unbemerkt aus.

Die Kostengruppen 300 und 400 gelten einheitlich für Hochbau, Ingenieurbau und Infrastrukturanlagen. Die früher getrennten Teilnormen wurden zusammengeführt.

Die Kostengruppe 500 wurde erweitert. Sie erfasst nun sowohl Außenanlagen von Bauwerken als auch Freiflächen, die selbständig und unabhängig von Bauwerken sind.

Über 240 Kostengruppen wurden überarbeitet, teils neu gefasst, teils neu bezeichnet, teils zwischen den Gruppen verschoben.

Die letzte Änderung ist die stillste und die folgenreichste. Sie betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Baukonstruktion und technischen Anlagen, und genau diese Abgrenzung entscheidet über die Anwendung der Sonderregel für technische Anlagen bei den anrechenbaren Kosten. Das Nebeneinander der Fassungen behandelt der Beitrag zum Versionsproblem.

Die vier Vertiefungen dieses Zweigs

Die Kostengruppe 300 umfasst die Baukonstruktion von der Baugrube bis zum Dach. Sie ist die umfangreichste Gruppe und trägt den größten Anteil der Bauwerkskosten. Behandelt im Beitrag zur KG 300 Baukonstruktionen.

Die Kostengruppe 400 umfasst die technischen Anlagen. Ihr Anteil an den Bauwerkskosten ist über die Jahre kontinuierlich gestiegen. Behandelt im Beitrag zur KG 400 Technische Anlagen.

Die Kostengruppen 100 und 200 betreffen das Grundstück und seine Vorbereitung. Sie liegen außerhalb der Bauwerkskosten und werden im Beitrag zu KG 100 und KG 200 behandelt.

Die Kostengruppen 500 bis 800 umfassen Außenanlagen, Ausstattung, Baunebenkosten und Finanzierung. Sie sind im Beitrag zu KG 500 bis KG 800 behandelt.

Die häufigsten Zuordnungsfragen

Die Grenze zwischen Bauwerk und Außenanlagen. Maßgeblich ist, ob ein Bauteil mit dem Bauwerk verbunden ist. Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünungen, die zum Bauwerk gehören, zählen zur Kostengruppe 300. Außenanlagen außerhalb des Bauwerks und gestaltete Freiflächen zählen zur Kostengruppe 500.

Die Grenze zwischen Baukonstruktion und technischen Anlagen. Sie ist die honorarrelevanteste Zuordnungsfrage überhaupt und wird in den beiden Vertiefungsbeiträgen behandelt.

Rückbau bei Umbauten. Bei Umbauten und Modernisierungen zählen Teilabbruch, Instandsetzung, Sicherung und Demontage zu den jeweils betroffenen Kostengruppen und sind dort auszuweisen. Sie bilden also keine eigene Gruppe, sondern folgen dem Bauteil, an dem sie stattfinden. Der vollständige Abbruch eines Gebäudes gehört dagegen zu den vorbereitenden Maßnahmen.

Hausanschlüsse. Die Anschlussleitungen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation gehören zu den jeweiligen technischen Anlagen der Kostengruppe 400. Die öffentliche Erschließung und die Gebühren dafür gehören dagegen in die Kostengruppe 200.

Die Kostengruppen als Werkzeug der Kostensteuerung

Die Gliederung dient nicht nur der Ordnung, sondern der Steuerung. Ihr eigentlicher Zweck liegt darin, Kostenverschiebungen zwischen Gruppen sichtbar und damit verhandelbar zu machen.

Ein Beispiel aus der frühen Planung: Eine stärkere Dämmung der Gebäudehülle erhöht die Kostengruppe 300 und senkt zugleich den Aufwand für die Wärmeversorgung in der Kostengruppe 420. Eine aufwendigere Lüftungsanlage erhöht die Kostengruppe 430 und kann Anforderungen an die Fassade senken.

Solche Verschiebungen lassen sich nur beurteilen, wenn die Gliederung fein genug ist. In der ersten Ebene sind sie unsichtbar, weil sich Bewegungen innerhalb der Bauwerkskosten aufheben. Erst in der zweiten und dritten Ebene wird erkennbar, welche Gruppe eine Entscheidung belastet und welche sie entlastet.

Das ist der sachliche Grund hinter der Vertiefung der Bearbeitungstiefen im Jahr 2018. Eine Kostenschätzung in der ersten Ebene erlaubt eine Aussage über die Größenordnung, aber keine Variantenuntersuchung.

Eine begriffliche Klarstellung

Die Norm bezeichnet die Kostengruppe 400 als Bauwerk Technische Anlagen. In der Praxis und in vielen Quellen wird sie als technische Gebäudeausrüstung geführt, abgekürzt TGA.

Beide Begriffe meinen im Alltag dasselbe, aber sie sind nicht deckungsgleich: Die Kostengruppe 400 gilt seit 2018 einheitlich auch für Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen, für die der Begriff Gebäudeausrüstung nicht passt. In einer Kostenermittlung ist deshalb die Bezeichnung der Norm zu verwenden.

Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Acht Kostengruppen auf der ersten Ebene, von Grundstück bis Finanzierung. Sie gliedern die Kosten nach Herkunft und nicht nach Gewerken.

Drei Ebenen mit einer dreistelligen Numerierung. Welche Ebene verlangt wird, hängt von der Stufe der Kostenermittlung ab.

Die Finanzierung wurde in eine eigene Kostengruppe überführt und Begriffe wurden geschärft. Der Beitrag nennt die Änderungen im Einzelnen.

Die Tiefe steigt mit der Planungsstufe, von der ersten Ebene in der frühen Phase bis zur dritten in der Kostenberechnung. Die Zuordnung steht in der Norm.

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Kostenplanung nach DIN 276: Kostengruppen und Kostenermittlung