Die zweite Ebene
| Kostengruppe | Bezeichnung |
|---|---|
| KG 410 | Abwasser- Wasser- und Gasanlagen |
| KG 420 | Wärmeversorgungsanlagen |
| KG 430 | Raumlufttechnische Anlagen |
| KG 440 | Elektrische Anlagen |
| KG 450 | Kommunikations- sicherheits- und informationstechnische Anlagen |
| KG 460 | Förderanlagen |
| KG 470 | Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen |
| KG 480 | Gebäude- und Anlagenautomation |
| KG 490 | Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen |
Anders als bei der Kostengruppe 300 folgt die Reihenfolge hier nicht dem Bauablauf, sondern den Gewerken der technischen Gebäudeausrüstung. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit den Fachplanern, deren Zuständigkeiten sich an denselben Gruppen orientieren.
Eine begriffliche Klarstellung
Die Norm bezeichnet die Gruppe als Bauwerk Technische Anlagen. In der Praxis wird sie fast durchgängig als technische Gebäudeausrüstung geführt, abgekürzt TGA.
Der Unterschied ist nicht bloß sprachlich. Seit der Fassung von 2018 gilt die Kostengruppe 400 einheitlich für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen, für die der Begriff Gebäudeausrüstung nicht passt. In einer Kostenermittlung ist deshalb die Bezeichnung der Norm zu verwenden.
Die beiden Gruppen mit besonderer Bedeutung
Die Kostengruppe 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen unterscheidet sich grundlegend von den übrigen. Sie erfasst Anlagen, die nicht dem Gebäudebetrieb dienen, sondern der darin ausgeübten Nutzung: Küchentechnik, medizintechnische Anlagen, Werkstatt- und Produktionsanlagen, Labortechnik.
Für die Kostenermittlung ist die Trennung wichtig, weil diese Anlagen bei einer Nutzungsänderung entfallen, während die Grundausstattung bleibt. In einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die Nutzungsdauer sind sie deshalb anders zu behandeln als etwa die Wärmeversorgung.
Die Kostengruppe 480 Gebäude- und Anlagenautomation ist die Gruppe mit dem stärksten Wachstum. Sie erfasst die übergeordnete Steuerung, die auf mehrere Anlagengruppen zugreift. Die Zuordnungsfrage lautet hier regelmäßig, ob eine Steuerung Teil der Anlage ist, die sie steuert, oder Teil der übergeordneten Automation. Eine einheitliche Festlegung im Projekt ist wichtiger als die theoretisch richtige Antwort, weil sonst zwischen den Stufen umgeordnet wird.
Die Grenze zur Baukonstruktion
Diese Abgrenzung ist die honorarrelevanteste der gesamten Norm, und der Grund liegt nicht in der Norm selbst, sondern in der HOAI. Der Grund liegt in der Schwellenregel der Honorarordnung.
Die Kosten der technischen Anlagen sind nur bis zu einem Betrag von 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten vollständig anrechenbar; der darüber hinausgehende Anteil zur Hälfte. Wandert eine Position von der Baukonstruktion in die technischen Anlagen, sinkt damit zugleich die Schwelle und wächst der nur hälftig anrechenbare Anteil. Die Bemessungsgrundlage fällt niedriger aus, ohne dass sich an den Baukosten etwas geändert hätte.
Die Systematik dieser Regel behandelt der Beitrag zu den anrechenbaren Kosten. Dort steht auch, wie sich die Schwelle berechnet.
Als Faustregel gilt: Zur Kostengruppe 400 gehören die im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen technischen Anlagen und Anlagenteile. Was der Aufnahme der Anlage dient, aber selbst Konstruktion ist, bleibt in der Kostengruppe 300.
| Bauteil | Zuordnung |
|---|---|
| Installationsschacht als Bauteil | KG 300 |
| Leitungen und Kanäle im Schacht | KG 400 |
| Durchbrüche Schlitze Aussparungen | KG 300, an der jeweiligen Bauteilgruppe |
| Aufzugsschacht | KG 300 |
| Aufzugsanlage und Triebwerk | KG 460 |
| Heizzentrale als Raum | KG 300 |
| Wärmeerzeuger und Verteilung | KG 420 |
| Fundament einer schweren Anlage | im Regelfall KG 300 |
Die letzte Zeile ist projektabhängig und gehört ausdrücklich festgelegt. Bei Maschinenfundamenten, die konstruktiv von der Bodenplatte getrennt sind, um Schwingungen nicht in das Gebäude einzuleiten, ist eine Zuordnung zur Anlage vertretbar. Entscheidend ist, dass die Festlegung dokumentiert wird und über alle Stufen gleich bleibt.
Warum der Anteil dieser Gruppe steigt
Der Anteil der Kostengruppe 400 an den Bauwerkskosten wächst seit Jahrzehnten. Die Treiber sind bekannt und wirken fort: verschärfte energetische Anforderungen, Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Kälteerzeugung als Reaktion auf steigende Sommertemperaturen, Ladeinfrastruktur, Photovoltaik, Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation.
Für die Kostenplanung folgen daraus zwei Konsequenzen. Beide betreffen die Höhe der Bemessungsgrundlage.
Kennwerte aus älteren Objekten sind nicht übertragbar, auch nicht nach Fortschreibung mit einem Preisindex. Der Index korrigiert das Preisniveau, nicht den Anlagenumfang. Datensammlungen weisen den Anteil der Kostengruppe 400 aus genau diesem Grund gesondert aus.
Die Verschiebung wirkt auf die Honorarseite, und zwar in zwei Richtungen: Sie erhöht die anrechenbaren Kosten der Fachplanung für technische Ausrüstung und lässt zugleich einen wachsenden Anteil der Kosten unter die hälftige Anrechnung fallen.
Die Sonderstellung der Kostengruppe 410
Die Kostengruppe 410 umfasst Abwasser- Wasser- und Gasanlagen und damit die Gewerke, deren Leitungen am tiefsten in die Baukonstruktion eingreifen. Sie verdient aus zwei Gründen besondere Aufmerksamkeit.
Die Hausanschlüsse gehören hierher. Die Anschlussleitungen für Wasser, Abwasser und Gas sind Teil der jeweiligen technischen Anlage und nicht der vorbereitenden Maßnahmen. Die öffentliche Erschließung und die Gebühren dafür gehören dagegen in die Kostengruppe 200. Diese Trennlinie wird in Kostenermittlungen regelmäßig übersehen, und der Fehler wirkt in beide Richtungen: Entweder werden die Anschlusskosten doppelt geführt oder sie fehlen ganz.
Die Grundleitungen liegen im Bereich der Gründung. Die Leitung selbst gehört zur Kostengruppe 410, der Aushub und die Wiederverfüllung zur Kostengruppe 310 oder 320. Bei einer Sanierung im Bestand ist diese Trennung besonders wichtig, weil der Aufwand für das Freilegen häufig den Leitungspreis übersteigt.
Die Zusammenarbeit mit den Fachplanern
Die Werte der Kostengruppe 400 stammen in aller Regel nicht vom Objektplaner, sondern von der Fachplanung für technische Ausrüstung. Deren Beauftragung erfolgt in der Praxis jedoch häufig erst nach Abschluss der Leistungsphase 4, also nach dem Zeitpunkt, zu dem die Kostenberechnung aufzustellen ist.
Daraus entsteht die häufigste Fehlerquelle dieser Gruppe: Die Kostenberechnung enthält für die technischen Anlagen Kennwerte statt geplanter Anlagen, und diese Kennwerte stammen aus älteren Projekten mit geringerem Anlagenumfang. Der Ansatz fällt zu niedrig aus, und weil er zugleich über die Schwelle der Sonderregel entscheidet, wirkt der Fehler doppelt.
Wer diesen Weg gehen muss, sollte die Herkunft der Werte und den unterstellten Anlagenstandard ausdrücklich ausweisen. Die Systematik behandelt der Beitrag zur Kostenberechnung.
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Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.