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KG 300 Baukonstruktionen: Gliederung und Zuordnung

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Wie die Kostengruppe 300 in der zweiten und dritten Ebene aufgebaut ist, welcher Logik die Reihenfolge folgt, wo die Grenzen zu den Kostengruppen 200 400 und 500 verlaufen und wie Rückbauarbeiten bei Umbauten zuzuordnen sind.

Die Kostengruppe 300 erfasst die Baukonstruktion des Bauwerks. Sie ist die umfangreichste Gruppe der Norm und trägt in den meisten Gebäudearten den größeren Teil der Bauwerkskosten.

Seit der Fassung von 2018 gilt sie einheitlich für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen. Die früher getrennten Gliederungen wurden zusammengeführt.

Die zweite Ebene

Kostengruppe Bezeichnung
KG 310 Baugrube und Erdbau
KG 320 Gründung und Unterbau
KG 330 Außenwände und vertikale Baukonstruktionen außen
KG 340 Innenwände und vertikale Baukonstruktionen innen
KG 350 Decken und horizontale Baukonstruktionen
KG 360 Dächer
KG 370 Infrastrukturanlagen
KG 380 Baukonstruktive Einbauten
KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen

Die Reihenfolge folgt dem Bauablauf von unten nach oben: Baugrube, Gründung, aufgehende Konstruktion, Decken, Dach. Diese Logik erleichtert die Vollständigkeitsprüfung, weil eine fehlende Position im Ablauf auffällt.

Die Gruppen 330 bis 350 tragen jeweils den Zusatz vertikale oder horizontale Baukonstruktionen. Er stammt aus der Zusammenführung mit dem Ingenieurbau, wo die Begriffe Wand und Decke nicht immer passen.

Ein Blick in die dritte Ebene

Am Beispiel der Kostengruppe 330 zeigt sich, wie fein die Norm gliedert. Die dritte Ebene führt bis zum einzelnen Bauteil.

Kostengruppe Bezeichnung
331 Tragende Außenwände
332 Nichttragende Außenwände
333 Außenstützen
334 Außenwandöffnungen
335 Außenwandbekleidungen außen
336 Außenwandbekleidungen innen
337 Elementierte Außenwandkonstruktionen
338 Lichtschutz
339 Sonstiges zu Außenwänden

Zwei Punkte sind daran bemerkenswert. Erstens trennt die Norm zwischen tragenden und nichttragenden Bauteilen, was für die Kostenermittlung sinnvoll ist, weil beide völlig verschiedene Einheitspreise tragen. Zweitens erscheinen Bekleidungen getrennt nach außen und innen, was bei einer Fassadensanierung die Zuordnung erleichtert.

Die Position 334 Außenwandöffnungen umfasst Fenster und Außentüren. Sie sind damit Teil der Baukonstruktion und nicht der technischen Anlagen, auch wenn sie motorisch betrieben werden. Der Antrieb selbst kann dagegen der Gebäudeautomation zuzuordnen sein.

Die Grenze zur Kostengruppe 200

Die Kostengruppe 200 umfasst die vorbereitenden Maßnahmen, also das Herrichten des Grundstücks und die Erschließung. Sie ist von der Kostengruppe 300 zu trennen, weil sie nicht anrechenbar ist.

Die Trennlinie verläuft am Bauwerk. Der vollständige Abbruch eines vorhandenen Gebäudes gehört zu den vorbereitenden Maßnahmen. Der Teilabbruch im Rahmen eines Umbaus gehört dagegen zur Kostengruppe 300, und zwar zu derjenigen Gruppe, an deren Bauteil er stattfindet.

Diese Regel gilt ausdrücklich auch für Instandsetzung, Sicherung und Demontage bei Umbauten und Modernisierungen: Die Kosten sind in den betreffenden Kostengruppen auszuweisen und bilden keine eigene Gruppe. Der Bauteilbezug bleibt damit auch im Bestand maßgeblich.

Praktisch bedeutet das, dass eine Kostenermittlung im Bestand die Rückbaukosten über die gesamte Kostengruppe 300 verteilt führt. Wer sie stattdessen zu einer Sammelposition zusammenfasst, verliert die Vergleichbarkeit mit Neubaukennwerten je Bauteil, was gerade im Bestand der wichtigste Prüfmaßstab wäre.

Die Grenze zur Kostengruppe 500

Maßgeblich ist die Verbindung mit dem Bauwerk. Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünungen, die zum Bauwerk gehören, zählen zur Kostengruppe 300. Außenanlagen außerhalb des Bauwerks und gestaltete Freiflächen zählen zur Kostengruppe 500.

Die Grenze ist bei ebenerdigen Anschlüssen nicht immer eindeutig. Ein Vordach, das konstruktiv Teil des Gebäudes ist, gehört zur Kostengruppe 300; eine freistehende Überdachung im Außenbereich zur Kostengruppe 500. Bei solchen Fällen empfiehlt sich eine ausdrückliche Festlegung in der Kostenermittlung, damit die Zuordnung über alle Stufen hinweg gleich bleibt.

Die Grenze zur Kostengruppe 400

Dies ist die honorarrelevanteste Zuordnungsfrage der gesamten Norm, weil sie über die Anwendung der Sonderregel für technische Anlagen entscheidet. Sie entscheidet über die Höhe der Bemessungsgrundlage.

Als Faustregel gilt: Zur Kostengruppe 400 gehören die im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen technischen Anlagen oder Anlagenteile. Zur Kostengruppe 300 gehört, was Konstruktion ist.

Typische Zweifelsfälle:

Bauteil Zuordnung
Installationsschacht als Bauteil KG 300, Konstruktion
Leitungen im Schacht KG 400, technische Anlage
Durchbrüche und Schlitze für Leitungen KG 300, an der jeweiligen Bauteilgruppe
Aufzugsschacht KG 300, Konstruktion
Aufzugsanlage KG 400, Förderanlagen
Fenster mit motorischem Antrieb Fenster KG 300, Antrieb und Steuerung nach Anlagenzugehörigkeit

Die Einzelheiten und die Systematik der technischen Anlagen behandelt der Beitrag zur KG 400. Dort steht auch, welche Anlagen der Gruppe im Einzelnen zugeordnet sind.

Die Position 390 richtig verwenden

Wie jede Kostengruppe endet auch die 300 auf einer Auffangposition, hier 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen. Sie ist keine Sammelstelle für alles Unklare.

Sie ist für Kosten gedacht, die sachlich zur Baukonstruktion gehören, aber keiner Bauteilgruppe zuzuordnen sind, etwa übergreifende Maßnahmen, die mit den Baukonstruktionen im Zusammenhang stehen. Ein hoher Anteil dieser Position deutet auf eine unvollständige Gliederung hin.

Nicht gedacht ist sie als Ablage für Positionen, deren Zuordnung Mühe macht. Eine auffällig große Position 390 ist ein Warnzeichen: Sie macht die Kostenermittlung mit Kennwerten unvergleichbar, weil der Vergleich je Bauteilgruppe erfolgt, und sie ist gegenüber dem Bauherrn schwer zu erklären.

Die Bezugseinheiten je Kostengruppe

Zu jeder Kostengruppe gehört eine Bezugseinheit, in der die Menge ermittelt wird. Sie ist der stillste und zugleich wirksamste Teil der Gliederung, weil sie darüber entscheidet, ob eine Position überhaupt vergleichbar ist.

Kostengruppe Übliche Bezugseinheit
310 Baugrube Kubikmeter Aushub
320 Gründung Quadratmeter Gründungsfläche
330 Außenwände Quadratmeter Außenwandfläche
340 Innenwände Quadratmeter Innenwandfläche
350 Decken Quadratmeter Deckenfläche
360 Dächer Quadratmeter Dachfläche

Der Nutzen zeigt sich beim Vergleich zweier Entwürfe. Ein Kennwert je Quadratmeter Brutto-Grundfläche für die gesamte Kostengruppe 300 verrät nicht, warum ein Entwurf teurer ist. Die Kennwerte je Bauteilfläche verraten es: Ein Entwurf mit gegliedertem Baukörper trägt mehr Außenwandfläche je Quadratmeter Nutzfläche, ein Entwurf mit großen Spannweiten trägt teurere Decken je Quadratmeter.

Für die Kostenermittlung folgt daraus eine Empfehlung, die wenig Aufwand kostet: Neben dem Betrag je Kostengruppe sollte die zugehörige Menge mitgeführt werden. Erst dann ist bei einer späteren Abweichung erkennbar, ob die Menge oder der Einheitspreis die Ursache war.

Was die Gliederung für die Kostenkontrolle leistet

Die Bauteilgliederung der Kostengruppe 300 ist der Grund, warum ein Soll-Ist-Vergleich über die Stufen hinweg überhaupt möglich ist. Sie bleibt über Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenfeststellung identisch, während sich Mengen und Preise verfeinern.

Dieser Vorteil geht verloren, sobald ab dem Kostenvoranschlag nach Vergabeeinheiten geordnet wird, weil Gewerke und Bauteilgruppen nicht deckungsgleich sind. Ein Trockenbauunternehmen arbeitet an Innenwänden, Decken und Einbauten zugleich.

Die praktikable Lösung besteht darin, die Bauteilgliederung als führende Struktur beizubehalten und die Vergabeeinheiten als zusätzliche Zuordnung mitzuführen. Der Beitrag zur ausführungsorientierten Gliederung behandelt diese Variante.

Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Die Baukonstruktionen, gegliedert in der zweiten und dritten Ebene. Der Beitrag zeigt beide Ebenen.

Bei den vorbereitenden Maßnahmen, die vor dem Bauwerk liegen. Die Zuordnung entscheidet über die Anrechenbarkeit.

Zwischen Baukonstruktion und technischer Anlage, was bei Durchdringungen unscharf wird. Der Beitrag nennt die Regelfälle.

Weil sie Honorar, Vergleichbarkeit und Auswertung beeinflusst. Eine falsche Zuordnung wirkt bis in die Abrechnung.

Kostenplanung nach DIN 276: Kostengruppen und Kostenermittlung