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Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Wann das neue Gesetz in Kraft getreten ist, welche Regelungen sofort gelten und welche später folgen, was an die Stelle der Pflicht zu erneuerbaren Energien tritt und welche Kritik das Verfahren begleitet hat.

Baurecht und NormenEnergie und Nachhaltigkeit › Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Gebäudeenergiegesetz ist abgelöst. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, das den bisherigen Titel ersetzt und die Anforderungen an die Wärmeversorgung von Gebäuden neu ordnet.

Die Umstellung erfolgt in Stufen. Wer heute plant, arbeitet deshalb mit teils geltendem und teils erst künftig geltendem Recht.

Der Verfahrensgang

Datum Schritt
13. Mai 2026 Beschluss des Regierungsentwurfs im Bundeskabinett
8. Juli 2026 Beschluss im Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit Änderungen
10. Juli 2026 Beschluss in zweiter und dritter Lesung im Bundestag, Zustimmung des Bundesrats am selben Tag
28. Juli 2026 Verkündung im Bundesgesetzblatt
29. Juli 2026 Inkrafttreten der ersten Regelungen

Die Abstimmung im Bundestag erfolgte namentlich; 322 Abgeordnete stimmten zu, 272 dagegen. Der Bundesrat verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Das Gesetz tritt gestuft in Kraft

Dies ist der für die Praxis wichtigste Punkt und der am häufigsten verkürzt dargestellte. Er betrifft die Frage, welche Regelung zu welchem Zeitpunkt gilt.

Stufe Was gilt
Seit dem 29. Juli 2026 die Regelungen zur Wärmeversorgung, insbesondere der Wegfall der bisherigen Vorgabe zu erneuerbaren Energien
Zu späteren Zeitpunkten einzelne Vorschriften treten nach den vorliegenden Angaben zum 1. Januar 2027 und später in Kraft
Noch nicht in Kraft die Vorschriften zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie

Für die Planung folgt daraus eine Prüffrage bei jedem Vorhaben: Welche Vorschrift gilt zum maßgeblichen Zeitpunkt, und welche gilt erst später. Die Zuordnung ist im Einzelfall zu klären.

Was an die Stelle der Pflicht zu erneuerbaren Energien tritt

Der Kern der Reform ist ein Kurswechsel bei der Heizungsregulierung. Vier Elemente bilden ihn zusammen.

Element des Kurswechsels Inhalt
Die einheitliche Vorgabe entfällt die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen einen Mindestanteil erneuerbarer Energien nutzen, wird aufgehoben
Die Technologiewahl wird frei Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridlösungen, Biomasse und weitere Optionen stehen nebeneinander
An die Stelle der Vorgabe tritt eine zeitliche Staffelung für die eingesetzten Brennstoffe gelten ab 2029 schrittweise steigende Anforderungen
Die Umsetzung dieser Quote steht aus die Bundesregierung ist verpflichtet, dafür bis zum 1. Dezember 2026 ein eigenes Gesetz vorzulegen

Für die Beratung bedeutet die Verschiebung, dass sich das Risiko von der Investitionsentscheidung auf die Betriebskosten verlagert. Wer heute einen fossilen Wärmeerzeuger einbaut, entscheidet über eine Anlage, deren Brennstoffkosten künftigen Quotenanforderungen unterliegen.

Weitere Änderungen

Drei Punkte sind für Planung und Bewirtschaftung bedeutsam. Sie betreffen die Kosten, die Anlagentechnik und die Prüfpflichten.

Punkt Inhalt
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten wird neu gestaltet bei neuen Gasheizungen treten neben die Emissionen weitere Bestandteile
Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung werden als Erfüllungsoption anerkannt eine langjährige Forderung der Branche
Die Inspektionspflichten werden ausgeweitet künftig fallen auch reine Lüftungsanlagen ab einer Leistungsschwelle darunter

Die Kritik am Verfahren

Eine sachliche Darstellung dieses Gesetzes wäre unvollständig ohne den Hinweis auf die Kritik, die es begleitet hat. Drei Punkte werden dabei regelmäßig genannt.

Kritikpunkt Inhalt
Das Verfahren war außergewöhnlich kurz für Stellungnahmen zum Entwurf stand nur eine Frist von wenigen Tagen zur Verfügung
Die Kritik kam aus verschiedenen Richtungen unter anderem vom Bundesrat und vom Nationalen Normenkontrollrat
Der Bundestag verabschiedete zugleich eine Entschließung mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, auf europäischer Ebene tätig zu werden

Diese Punkte sind für die Praxis nicht nur politisch bedeutsam. Sie deuten darauf hin, dass mit weiteren Änderungen zu rechnen ist.

Was für die Kostenermittlung folgt

Drei Konsequenzen sind absehbar.

Folge für die Kostenseite Was daraus folgt
Kennwerte aus der Zeit vor der Reform sind zu prüfen ein Kennwert, der eine bestimmte Wärmeerzeugung voraussetzt, bildet die neue Lage nicht ab
Die Förderlandschaft ist gesondert zu betrachten die Förderung wird nach Regierungsangaben fortgesetzt und angepasst
Die Betriebskosten gewinnen an Gewicht wo die Investitionsentscheidung freier wird und die Brennstoffanforderungen zeitlich gestaffelt greifen, verschiebt sich das Risiko in den Betrieb

Dieser Beitrag gibt den Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Es tritt an die Stelle des bisherigen Rahmens und gilt gestuft. Der Beitrag beschreibt den Verfahrensgang.

Der Beitrag beschreibt, was an ihre Stelle tritt und ab wann. Die Stufen sind unterschiedlich terminiert.

Der Beitrag nennt sie und ordnet ihre Reichweite ein. Sie betreffen Nachweise und Fristen.

Am Verfahren und an der Kürze der Übergangsfristen. Der Beitrag stellt sie sachlich dar.

Baurecht und Normen: Leitfaden für Planung und Genehmigung