Der Verfahrensgang
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 13. Mai 2026 | Beschluss des Regierungsentwurfs im Bundeskabinett |
| 8. Juli 2026 | Beschluss im Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit Änderungen |
| 10. Juli 2026 | Beschluss in zweiter und dritter Lesung im Bundestag, Zustimmung des Bundesrats am selben Tag |
| 28. Juli 2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt |
| 29. Juli 2026 | Inkrafttreten der ersten Regelungen |
Die Abstimmung im Bundestag erfolgte namentlich; 322 Abgeordnete stimmten zu, 272 dagegen. Der Bundesrat verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Das Gesetz tritt gestuft in Kraft
Dies ist der für die Praxis wichtigste Punkt und der am häufigsten verkürzt dargestellte. Er betrifft die Frage, welche Regelung zu welchem Zeitpunkt gilt.
| Stufe | Was gilt |
|---|---|
| Seit dem 29. Juli 2026 | die Regelungen zur Wärmeversorgung, insbesondere der Wegfall der bisherigen Vorgabe zu erneuerbaren Energien |
| Zu späteren Zeitpunkten | einzelne Vorschriften treten nach den vorliegenden Angaben zum 1. Januar 2027 und später in Kraft |
| Noch nicht in Kraft | die Vorschriften zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie |
Für die Planung folgt daraus eine Prüffrage bei jedem Vorhaben: Welche Vorschrift gilt zum maßgeblichen Zeitpunkt, und welche gilt erst später. Die Zuordnung ist im Einzelfall zu klären.
Was an die Stelle der Pflicht zu erneuerbaren Energien tritt
Der Kern der Reform ist ein Kurswechsel bei der Heizungsregulierung. Vier Elemente bilden ihn zusammen.
| Element des Kurswechsels | Inhalt |
|---|---|
| Die einheitliche Vorgabe entfällt | die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen einen Mindestanteil erneuerbarer Energien nutzen, wird aufgehoben |
| Die Technologiewahl wird frei | Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridlösungen, Biomasse und weitere Optionen stehen nebeneinander |
| An die Stelle der Vorgabe tritt eine zeitliche Staffelung | für die eingesetzten Brennstoffe gelten ab 2029 schrittweise steigende Anforderungen |
| Die Umsetzung dieser Quote steht aus | die Bundesregierung ist verpflichtet, dafür bis zum 1. Dezember 2026 ein eigenes Gesetz vorzulegen |
Für die Beratung bedeutet die Verschiebung, dass sich das Risiko von der Investitionsentscheidung auf die Betriebskosten verlagert. Wer heute einen fossilen Wärmeerzeuger einbaut, entscheidet über eine Anlage, deren Brennstoffkosten künftigen Quotenanforderungen unterliegen.
Weitere Änderungen
Drei Punkte sind für Planung und Bewirtschaftung bedeutsam. Sie betreffen die Kosten, die Anlagentechnik und die Prüfpflichten.
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten wird neu gestaltet | bei neuen Gasheizungen treten neben die Emissionen weitere Bestandteile |
| Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung werden als Erfüllungsoption anerkannt | eine langjährige Forderung der Branche |
| Die Inspektionspflichten werden ausgeweitet | künftig fallen auch reine Lüftungsanlagen ab einer Leistungsschwelle darunter |
Die Kritik am Verfahren
Eine sachliche Darstellung dieses Gesetzes wäre unvollständig ohne den Hinweis auf die Kritik, die es begleitet hat. Drei Punkte werden dabei regelmäßig genannt.
| Kritikpunkt | Inhalt |
|---|---|
| Das Verfahren war außergewöhnlich kurz | für Stellungnahmen zum Entwurf stand nur eine Frist von wenigen Tagen zur Verfügung |
| Die Kritik kam aus verschiedenen Richtungen | unter anderem vom Bundesrat und vom Nationalen Normenkontrollrat |
| Der Bundestag verabschiedete zugleich eine Entschließung | mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, auf europäischer Ebene tätig zu werden |
Diese Punkte sind für die Praxis nicht nur politisch bedeutsam. Sie deuten darauf hin, dass mit weiteren Änderungen zu rechnen ist.
Was für die Kostenermittlung folgt
Drei Konsequenzen sind absehbar.
| Folge für die Kostenseite | Was daraus folgt |
|---|---|
| Kennwerte aus der Zeit vor der Reform sind zu prüfen | ein Kennwert, der eine bestimmte Wärmeerzeugung voraussetzt, bildet die neue Lage nicht ab |
| Die Förderlandschaft ist gesondert zu betrachten | die Förderung wird nach Regierungsangaben fortgesetzt und angepasst |
| Die Betriebskosten gewinnen an Gewicht | wo die Investitionsentscheidung freier wird und die Brennstoffanforderungen zeitlich gestaffelt greifen, verschiebt sich das Risiko in den Betrieb |
Verwandte Beiträge
Dieser Beitrag gibt den Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.