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Schallschutz nachweisen

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Welche Norm den Mindestschallschutz regelt, warum die Einhaltung der Mindestanforderung einen vertraglichen Mangel nicht ausschließt, welche Regelwerke erhöhte Anforderungen enthalten und was deshalb in den Vertrag gehört.

Der Schallschutz ist der Nachweis, bei dem öffentlich-rechtliche Anforderung und vertraglich geschuldete Leistung am deutlichsten auseinanderfallen. Beide Ebenen sind getrennt zu prüfen.

Er ist damit die häufigste Quelle von Mängelstreitigkeiten im Wohnungsbau, und die Ursache liegt fast immer im Vertrag, nicht in der Ausführung. Der Streit entsteht dann über eine Erwartung, die nie schriftlich festgehalten wurde.

Die Mindestanforderungen

Der bauordnungsrechtliche Mindestschallschutz ist in der einschlägigen Norm geregelt, deren erster Teil die Anforderungen enthält und deren weitere Teile das Nachweisverfahren beschreiben. Ihre Teile trennen die Anforderungen von den Nachweisverfahren.

Diese Mindestanforderung ist in jedem Fall einzuhalten. Sie dient dem Schutz vor Gesundheitsgefahren und unzumutbaren Belästigungen, nicht dem Komfort.

Die Neufassung der Norm hat das Anforderungsniveau gegenüber der Vorgängerfassung im Wesentlichen beibehalten. In einzelnen Bereichen wurde es jedoch angehoben, und zwar ausdrücklich im Hinblick auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, etwa beim Trittschallschutz von Decken und beim Schallschutz in Doppel- und Reihenhäusern.

Ein Hinweis zum Verfahren: Spektrum-Anpassungswerte und die Schalldämmung in einem erweiterten Frequenzbereich werden im bauaufsichtlichen Nachweisverfahren in Deutschland nicht berücksichtigt. Für die wahrgenommene Qualität sind sie gleichwohl bedeutsam.

Die Mindestanforderung schließt keinen Mangel aus

Dies ist der zentrale Punkt und der Grund, weshalb dieser Beitrag existiert. Er betrifft das Verhältnis von Genehmigungsfähigkeit und Vertragsgemäßheit.

Ebene Maßstab
Öffentlich-rechtlich die Mindestanforderung der Norm; ihre Einhaltung bedeutet nicht, dass die Leistung vertragsgemäß ist
Vertraglich geschuldet sind die anerkannten Regeln der Technik und die vereinbarte Beschaffenheit

Maßgeblich für die vertragliche Beurteilung ist deshalb, welche Erwartung nach dem Vertrag berechtigt war. Sie ergibt sich aus der Baubeschreibung, dem Preisniveau und den Angaben in der Vermarktung.

Die Systematik der anerkannten Regeln der Technik behandelt der Beitrag zu den anerkannten Regeln. Dort steht auch, wann eine Norm diesen Rang überhaupt hat.

Die Regelwerke für erhöhte Anforderungen

Für einen über das Minimum hinausgehenden Schallschutz bestehen mehrere Regelwerke mit Richtwerten. Keines davon gilt ohne Vereinbarung.

Regelwerk Inhalt
Teil 5 der einschlägigen Norm erhöhter Schallschutz
Beiblatt 2 zur Norm Richtwerte für erhöhten Schallschutz
VDI-Richtlinie drei Schallschutzstufen mit steigenden Anforderungen
Weitere Spezifikationen ergänzende Richtwerte

Ein Punkt verdient besondere Beachtung. Die niedrigste Stufe der VDI-Richtlinie liegt bereits etwa 3 Dezibel über den Anforderungen der Mindestnorm und damit deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Die beiden höheren Stufen liegen weit darüber.

Wer also die niedrigste Stufe eines Regelwerks für erhöhten Schallschutz vereinbart, vereinbart bereits erheblich mehr als das Minimum. Das ist bei der Vertragsgestaltung und bei der Kostenermittlung zu berücksichtigen.

Was in den Vertrag gehört

Die Konsequenz aus alledem ist einfach und wird dennoch selten gezogen. Der geschuldete Schallschutz gehört ausdrücklich vereinbart, und zwar vor Vertragsschluss.

Vier Angaben machen die Vereinbarung belastbar. Sie gehören in den Vertrag und nicht in die Baubeschreibung.

# Anzugeben ist Warum
1 Das Regelwerk und seine Ausgabe mehrere bestehen nebeneinander und werden fortgeschrieben
2 Die Stufe oder das Anforderungsniveau wo das Regelwerk mehrere kennt
3 Die betroffenen Bauteile die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Wohnungstrennwänden, Decken, Treppenhäusern und Innenbauteilen
4 Der Schallschutz innerhalb der Wohnung er unterscheidet sich von den Anforderungen zwischen Einheiten und wird häufig vergessen

Ohne diese Angaben entscheidet im Streitfall ein Sachverständiger darüber, welche Erwartung berechtigt war. Das Ergebnis ist offen und der Weg dorthin teuer.

Der Zusammenhang mit dem Brandschutz

Schallschutz und Brandschutz betreffen dieselben Bauteile, und ihre Anforderungen laufen nicht immer parallel. Eine Konstruktion muss beide Anforderungen zugleich erfüllen.

Eine Trennwand zwischen zwei Wohnungen muss sowohl Feuerwiderstand als auch Luftschalldämmung erfüllen. Ein Deckenaufbau betrifft Standsicherheit, Feuerwiderstand, Trittschall und Luftschall zugleich.

Maßgeblich ist stets die strengste der beteiligten Anforderungen. Für die Kostenermittlung folgt daraus, dass ein Bauteil nicht nach dem einzelnen Nachweis, sondern nach dem Bündel der Anforderungen zu bewerten ist.

Der Beitrag zum Brandschutznachweis behandelt die andere Seite. Dort steht auch, wie Bauteile klassifiziert werden.

Was für die Kostenermittlung folgt

Zwei Punkte werden in frühen Betrachtungen regelmäßig unterschätzt. Beide betreffen die Übertragbarkeit von Kennwerten.

Punkt Kostenwirkung
Erhöhter Schallschutz ist kein Zuschlag, sondern eine andere Konstruktion er wirkt auf Wandaufbauten, Deckenaufbauten, Estriche und Installationen zugleich
Die Kennwerte setzen ein Niveau voraus ein Kennwert aus einem Vorhaben mit Mindestschallschutz ist nicht auf ein Vorhaben mit erhöhtem Schallschutz übertragbar

Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelwerke und der Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Die Anforderungen des einschlägigen Regelwerks, die das Bauordnungsrecht in Bezug nimmt. Sie sind ein Minimum.

Nein, sie schließt eine höhere vertragliche Anforderung nicht aus. Der Beitrag beschreibt den Unterschied.

Der Beitrag benennt sie und ordnet ihren Status ein. Ihre Geltung folgt aus dem Vertrag.

Die vereinbarte Schallschutzstufe, ausdrücklich und mit Bezug auf ein Regelwerk. Ohne sie gilt nur das Minimum.

Baurecht und Normen: Leitfaden für Planung und Genehmigung