Die Schutzziele
Die Landesbauordnungen formulieren den Brandschutz als Zielvorgabe und nicht als Konstruktionsvorschrift. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass Zwei Schutzziele stehen dabei nebeneinander.
der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und
bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Diese Formulierung ist der Maßstab, an dem sich jede Lösung messen lassen muss. Sie erlaubt zugleich abweichende Konzepte, sofern das Schutzziel auf anderem Weg erreicht wird.
Aus den Schutzzielen leiten sich die klassischen Handlungsfelder ab: Verhinderung der Brandentstehung, Begrenzung der Ausbreitung, Sicherung der Rettungswege und Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten. Sie strukturieren jedes Brandschutzkonzept.
Die Gebäudeklasse steuert die Anforderungen
Die Anforderungen an tragende Bauteile, Wände, Decken und Rettungswege sind nach Gebäudeklassen gestuft. Mit steigender Klasse steigen sie deutlich.
| Feststellung | Was daraus folgt |
|---|---|
| Der Sprung zwischen zwei Klassen ist der wirtschaftlich bedeutsamste Effekt des Bauordnungsrechts | er verändert Anforderungen, Verfahren und Nachweispflichten zugleich |
| Die Einstufung ist nicht verhandelbar | ein Gebäude, das nach den Kriterien in eine Klasse fällt, kann nicht durch Vereinbarung anders eingestuft werden |
| Die Sonderbaueigenschaft tritt unabhängig hinzu | ein Gebäude kann in einer niedrigen Gebäudeklasse liegen und dennoch Sonderbau sein |
Der Beitrag zu den Gebäudeklassen behandelt die Einstufung. Dort steht auch, welche Kriterien die Einstufung bestimmen.
Zwei Klassifizierungssysteme bestehen nebeneinander
Für das Brandverhalten von Baustoffen und für den Feuerwiderstand von Bauteilen bestehen zwei Systeme, und beide sind in der Praxis anzutreffen. Ihre Begriffe lassen sich nicht eins zu eins übertragen.
| System | Gegenstand |
|---|---|
| Nationale Klassifizierung | Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstand von Bauteilen nach nationaler Norm |
| Europäische Klassifizierung | Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten nach europäischer Normenreihe |
Die europäische Klassifizierung ist differenzierter und erfasst neben der Entzündbarkeit auch Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen als eigene Kriterien. Sie führt damit mehr Kriterien als das nationale System.
Für die Praxis bedeutet das Übersetzungsarbeit. Bauordnungen und Verwaltungsvorschriften verwenden Begriffe wie nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar; Produktunterlagen weisen häufig europäische Klassen aus. Die Zuordnung ist den eingeführten technischen Baubestimmungen zu entnehmen und nicht zu schätzen.
Ebenso bestehen zwei Systeme für den Feuerwiderstand von Bauteilen. Die Bauordnung verlangt Eigenschaften wie feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig; die Produktklassifizierung erfolgt nach Zeitdauern und Leistungsmerkmalen.
Wann ein Brandschutzkonzept erforderlich wird
Bei Sonderbauten und bei Vorhaben, die von den allgemeinen Anforderungen abweichen, genügt der einfache Nachweis nicht. An seine Stelle tritt ein Brandschutzkonzept.
Ein Brandschutzkonzept beschreibt zusammenhängend, wie die Schutzziele erreicht werden. Es verbindet dafür bauliche, anlagentechnische, organisatorische und abwehrende Maßnahmen im Zusammenspiel.
Es ist zugleich die Grundlage für Abweichungen. Wo eine allgemeine Anforderung nicht eingehalten wird, ist darzulegen, wodurch das Schutzziel dennoch erreicht wird, und die Abweichung ist zu beantragen.
Wer ein Konzept erstellen und wer es prüfen darf, regeln die Länder eigenständig. Der Beitrag zur Bauvorlageberechtigung behandelt die Berechtigungen.
Die vier Ebenen des Brandschutzes
Ein Brandschutzkonzept betrachtet vier Ebenen, die sich gegenseitig ersetzen können, aber nicht beliebig. Ihre Ersetzbarkeit ist im Konzept zu begründen.
| Ebene | Wirkungsweise | Eigenschaft |
|---|---|---|
| Der bauliche Brandschutz | Konstruktion, Materialien, Abschottungen, Rettungswege | wartungsfrei und dauerhaft wirksam |
| Der anlagentechnische Brandschutz | Detektion, Alarmierung, Entrauchung, Löschanlagen | wirksam, aber wartungspflichtig |
| Der organisatorische Brandschutz | Ordnung, Kennzeichnung, Unterweisung, Brandschutzordnung | vom Betrieb abhängig |
| Der abwehrende Brandschutz | Zufahrten, Aufstellflächen, Löschwasserversorgung | betrifft die Feuerwehr |
Für die Kostenermittlung ist die Abwägung zwischen der ersten und der zweiten Ebene zentral. Anlagentechnische Kompensation senkt die Investition und erhöht die Nutzungskosten. Diese Verschiebung gehört in eine Lebenszyklusbetrachtung und nicht nur in den Vergleich der Bauwerkskosten.
Was für die Kostenermittlung folgt
Drei Zusammenhänge sind in frühen Kostenbetrachtungen abzubilden. Alle drei folgen aus der Einstufung des Gebäudes.
| Zusammenhang | Kostenwirkung |
|---|---|
| Die Gebäudeklasse gehört vor die Kennwertwahl | Kostenkennwerte je Quadratmeter setzen ein Anforderungsniveau voraus |
| Die Sonderbaueigenschaft erzeugt eigenen Planungsaufwand | Konzept, Nachweise und Abstimmungen fallen zusätzlich an |
| Anlagentechnischer Brandschutz betrifft die Kostengruppe der technischen Anlagen | er wirkt damit auf die Schwellenregel der anrechenbaren Kosten |
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Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelwerke zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.