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Ober- und Unterschwellenvergabe abgrenzen

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Welche Schwellenwerte seit 2026 gelten, wie sie zustande kommen, wie der Auftragswert zu schätzen ist, was sich oberhalb und unterhalb der Schwelle unterscheidet und welche Neuerung beim Rechtsschutz seit Anfang 2026 gilt.

Der geschätzte Auftragswert entscheidet darüber, welches Vergaberecht gilt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte greift das unionsrechtlich geprägte Regime, unterhalb das nationale.

Die Grenze ist keine Formalie. Verfahrensarten, Fristen, Bekanntmachungspflichten und Rechtsschutz unterscheiden sich diesseits und jenseits von ihr erheblich.

Die Schwellenwerte seit 2026

Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2026 und sind bis zum 31. Dezember 2027 verbindlich.

Auftragsart Schwellenwert netto zuvor
Bauaufträge 5.404.000 € 5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungen, oberste Bundesbehörden 140.000 € 143.000 €
Liefer- und Dienstleistungen, sonstige Auftraggeber 216.000 € 221.000 €
Liefer- und Dienstleistungen, Sektorenauftraggeber 432.000 € 443.000 €
Bau- und Dienstleistungskonzessionen 5.404.000 € 5.538.000 €

Bemerkenswert ist die Richtung: Die Werte sind gesunken. Das erweitert den Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts, weil Aufträge, die zuvor knapp unterhalb lagen, nun erfasst sind.

Der Unterschied zwischen der zweiten und der vierten Zeile ist für Planungsbüros wesentlich. Für Architekten- und Ingenieurleistungen gilt der niedrige Wert, weil sie Dienstleistungen sind. Ein Planungsauftrag erreicht die Schwelle deutlich früher als das zugehörige Bauvorhaben.

Wie die Werte zustande kommen

Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre durch delegierte Verordnungen der Europäischen Kommission, jeweils zum 1. Januar der ungeraden Jahre.

Grundlage ist ein rein rechnerisches Verfahren: Die Werte werden an das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation angepasst, dessen Referenzwerte in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ausgedrückt sind. Der Zweck ist der Ausgleich von Wechselkursschwankungen zwischen den Unterzeichnerstaaten.

Die Festlegung beruht damit nicht auf politischen Entscheidungen. Das erklärt, weshalb die Werte sowohl steigen als auch fallen können, und weshalb die nächste Anpassung planbar zum 1. Januar 2028 erfolgt.

Wie der Auftragswert zu schätzen ist

Maßgeblich ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer, und die Schätzung unterliegt eigenen Regeln. Sie ist zu dokumentieren, weil sie die Wahl des gesamten Verfahrens trägt.

Der voraussichtlich maximal mögliche Gesamtwert ist zugrunde zu legen. Optionen und Vertragsverlängerungen sind einzubeziehen, bei Rahmenvereinbarungen ist auf das maximal erzielbare Volumen über die gesamte Laufzeit abzustellen.

Bei Bauaufträgen ist der Wert des gesamten Bauvorhabens maßgeblich, einschließlich aller Lieferungen und Dienstleistungen, die für die Bauausführung erforderlich sind und vom Auftraggeber bereitgestellt werden.

Lose sind zusammenzurechnen. Die Aufteilung eines Vorhabens in Lose senkt den maßgeblichen Wert nicht.

Die Berechnung darf nicht darauf abzielen, den Schwellenwert zu vermeiden. Eine Schätzung, die erkennbar der Umgehung dient, ist unzulässig.

Der letzte Punkt ist der praktisch bedeutsamste. Eine unzutreffende Schätzung führt zu einem fehlerhaften Verfahren, das angreifbar ist, und die Angreifbarkeit besteht unabhängig davon, ob die Schätzung absichtlich oder fahrlässig zu niedrig ausfiel.

Was sich oberhalb und unterhalb unterscheidet

Oberschwelle Unterschwelle
Rechtsgrundlage GWB, VgV, VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1
Bekanntmachung EU-weit national
Fristen Mindestfristen vorgegeben kürzer und flexibler
Verfahrensarten förmlich geregelt Öffentliche und Beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe, Direktauftrag
Dokumentation umfassend geringer
Rechtsschutz Vergabekammern eingeschränkt

Die letzte Zeile hat sich zu Beginn des Jahres 2026 verändert. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes, die den Landgerichten eine Zuständigkeit für den Sekundärrechtsschutz im Unterschwellenbereich zuweist.

Für Bieter bedeutet das eine Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten unterhalb der Schwellenwerte, wo bislang keine Vergabekammern zuständig sind. Die Einzelheiten sind rechtlich zu prüfen.

Die nationalen Wertgrenzen sind etwas anderes

Eine Verwechslung tritt regelmäßig auf und ist folgenreich. Sie betrifft das Verhältnis der EU-Schwellenwerte zu den Wertgrenzen der VOB/A.

Die EU-Schwellenwerte entscheiden, welches Rechtsregime gilt. Sie werden europäisch festgelegt und gelten bundesweit einheitlich.

Die nationalen Wertgrenzen entscheiden innerhalb des Unterschwellenbereichs, welche Vergabeart ohne besondere Begründung zulässig ist. Sie werden von Bund und Ländern gesetzt und können erheblich abweichen.

Wer in mehreren Bundesländern arbeitet, prüft deshalb zwei Ebenen: den einheitlichen EU-Schwellenwert und die jeweils geltende Landesregelung. Der Beitrag zu den Vergabearten und Wertgrenzen behandelt die nationalen Werte.

Was zu prüfen ist

Vier Schritte klären die Einordnung eines Vorhabens. Sie sind in dieser Reihenfolge zu gehen, weil jeder das Ergebnis des vorigen voraussetzt.

  1. Den Auftragswert schätzen, nach den Regeln der Wertermittlung und ohne Umsatzsteuer.
  2. Die Auftragsart bestimmen, weil für Bauleistungen und Dienstleistungen völlig unterschiedliche Werte gelten.
  3. Den Schwellenwert der geltenden Periode heranziehen, nicht den der vorangegangenen.
  4. Bei Unterschwelle die landesrechtliche Wertgrenze prüfen, weil sie über die zulässige Vergabeart entscheidet.

Der zweite Schritt verdient Aufmerksamkeit bei gemischten Aufträgen. Enthält ein Vorhaben Bau- und Dienstleistungsanteile, ist die Zuordnung nach eigenen Regeln vorzunehmen und im Zweifel rechtlich zu prüfen.

Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelwerke zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Der Auftragswert im Verhältnis zu den europäischen Schwellenwerten. Oberhalb gilt europäisches Vergaberecht.

Sie werden turnusmäßig auf europäischer Ebene festgesetzt. Der Beitrag nennt den Stand seit 2026.

Nach den Regeln des Vergaberechts, ohne künstliche Aufteilung. Der Beitrag beschreibt das Vorgehen.

Etwas anderes als die Schwellenwerte: sie steuern die Vergabeart unterhalb der Schwelle. Länder und Kommunen können abweichen.

Ausschreibung und Vergabe nach VOB: Leitfaden für Bauleistungen