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Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Welche vier Festsetzungen einen qualifizierten Bebauungsplan ausmachen, was ein einfacher Plan offen lässt, welche Voraussetzungen ein Vorhaben erfüllen muss und welche Wege bei Abweichungen bestehen.

Liegt ein qualifizierter Bebauungsplan vor, ist die planungsrechtliche Beurteilung vergleichsweise einfach. Der Plan sagt, was zulässig ist.

Der Begriff ist jedoch enger definiert, als er im Alltag verwendet wird. Die Unterscheidung entscheidet über die anzuwendende Vorschrift und damit über den gesamten Prüfmaßstab.

Die vier Mindestfestsetzungen

Ein Bebauungsplan ist qualifiziert, wenn er allein oder zusammen mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens vier Festsetzungen enthält. Sie müssen kumulativ vorliegen.

Nr. Festsetzung
1 die Art der baulichen Nutzung
2 das Maß der baulichen Nutzung
3 die überbaubaren Grundstücksflächen
4 die örtlichen Verkehrsflächen

Fehlt auch nur eine dieser vier Festsetzungen, ist der Plan einfach und nicht qualifiziert. Die Folge ist, dass eine andere Vorschrift die Zulässigkeit bestimmt.

Die Folge ist erheblich: Ein qualifizierter Plan ist abschließende Beurteilungsgrundlage. Ein einfacher Plan gilt nur, soweit seine Festsetzungen reichen; im Übrigen tritt die Beurteilung nach der Umgebung oder nach dem Außenbereichsregime hinzu.

Neben diesen beiden Formen steht der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der für ein konkretes Vorhaben aufgestellt wird. Er ist ebenfalls abschließend und ersetzt die Prüfung nach den allgemeinen Vorschriften.

Die Voraussetzungen des Vorhabens

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Plans ist ein Vorhaben zulässig, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen. Sie sind abschließend und werden nicht durch eine Einfügungsprüfung ergänzt.

Voraussetzung Was sie verlangt
Es widerspricht den Festsetzungen des Plans nicht maßgeblich ist der gesamte Festsetzungskatalog, nicht nur die vier Mindestfestsetzungen
Die Erschließung ist gesichert rechtlich und tatsächlich gewährleistet, nicht notwendig bereits hergestellt

Sind beide erfüllt, besteht ein Anspruch auf Genehmigung, soweit auch das Bauordnungsrecht eingehalten ist. Ein Ermessen der Behörde besteht insoweit nicht.

Was ein einfacher Bebauungsplan offen lässt

Der einfache Plan ist in der Praxis häufiger, als sein Bekanntheitsgrad vermuten lässt, insbesondere in älteren Ortslagen. Seine Prüfung verläuft zweistufig.

Er wirkt in zwei Schichten:

Reichweite Was gilt
Soweit seine Festsetzungen reichen sie sind verbindlich; setzt er etwa nur die Art der Nutzung fest, gilt diese Festsetzung
Für alles Übrige § 34 oder § 35, je nachdem, ob das Grundstück im Innen- oder im Außenbereich liegt

Für die Praxis folgt daraus eine Prüfreihenfolge: erst feststellen, ob ein Plan besteht, dann prüfen, ob er qualifiziert ist, und erst dann das anzuwendende Regime bestimmen. Der Beitrag zu Vorhaben im Innenbereich behandelt die ergänzende Beurteilung.

Wo der Plan zu finden ist

Bebauungspläne werden von der Gemeinde aufgestellt und sind bei ihr einzusehen. Viele Gemeinden stellen sie inzwischen digital bereit.

Zur vollständigen Beurteilung gehört mehr als die Planzeichnung. Drei weitere Bestandteile sind heranzuziehen.

Bestandteil Bedeutung
Der Textteil ergänzt die zeichnerischen Festsetzungen und enthält häufig die wirtschaftlich bedeutsamsten Regelungen
Die Begründung stützt die Auslegung, ohne selbst Festsetzung zu sein
Örtliche Bauvorschriften können in den Plan aufgenommen sein und enthalten gestalterische Anforderungen

Wer nur die Planzeichnung heranzieht, übersieht regelmäßig Festsetzungen, die den Entwurf betreffen. Der Textteil ist dafür die häufigste Fundstelle.

Wenn das Vorhaben abweicht

Weicht ein Vorhaben von den Festsetzungen ab, bestehen zwei Wege, und sie sind zu unterscheiden. Der eine ist im Plan angelegt, der andere nicht.

Weg Grundlage Voraussetzung
Die Ausnahme im Plan selbst angelegt der Plan oder die Baunutzungsverordnung sieht bestimmte Nutzungen ausnahmsweise vor
Die Befreiung betrifft Abweichungen, die der Plan nicht vorsieht an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft

Beide sind zu beantragen und zu begründen. Für die Projektplanung bedeutet das zusätzliche Verfahrensdauer und ein Risiko, das in der Terminplanung abzubilden ist.

Was für die Kostenermittlung folgt

Drei Zusammenhänge zwischen Plan und Kosten werden in frühen Betrachtungen häufig übersehen. Alle drei wirken vor der ersten Kostenschätzung.

Zusammenhang Kostenwirkung
Das Maß der Nutzung bestimmt die realisierbare Fläche Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl begrenzen, was auf dem Grundstück entstehen kann
Festsetzungen zu Stellplätzen und Grünflächen erzeugen eigene Kosten sie stehen außerhalb der Bauwerkskosten und fehlen in Kennwerten je Quadratmeter
Gestalterische Festsetzungen wirken auf die Ausführung Vorgaben zu Materialien, Dachformen oder Farbgebung können den Standard anheben

Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelwerke zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Mindestens vier Festsetzungen, die der Beitrag benennt. Sie bestimmen Art und Maß der Nutzung.

Wenn es den Festsetzungen entspricht und die Erschließung gesichert ist. Der Beitrag nennt die Voraussetzungen.

Ein Plan, der nicht alle Mindestfestsetzungen enthält. Dann gelten ergänzend die Regeln des Innenbereichs.

Befreiungen und Ausnahmen sind möglich, aber an Voraussetzungen gebunden. Der Beitrag beschreibt sie.

Baurecht und Normen: Leitfaden für Planung und Genehmigung