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Die HOAI-Novellierung: Stand und Erwartungen

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Wie weit das Verfahren gediehen ist, welche zwei Gutachten vorliegen und was sie vorschlagen, warum der Zeitplan mehrfach gescheitert ist und was eine Novellierung für laufende Verträge bedeuten würde.

Seit mehreren Jahren läuft ein Verfahren zur Novellierung der HOAI. Es ist weit fortgeschritten und mehrfach ins Stocken geraten.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Prüfung wieder. Er ist der am schnellsten alternde Beitrag dieses Themenfelds, und seine Angaben sind vor jeder Verwendung zu prüfen.

Der Stand zum 1. August 2026

Es liegt kein Referentenentwurf vor. Damit hat das förmliche Verordnungsgebungsverfahren noch nicht begonnen, und die HOAI in der Fassung von 2021 gilt unverändert.

Die wesentlichen Stationen lassen sich chronologisch ablesen. Die Unterbrechung von 2025 ist dabei die einschneidendste.

Zeitpunkt Ereignis
Dezember 2023 Veröffentlichung des Gutachtens zu den Planungsbereichen
März 2025 Veröffentlichung des Honorargutachtens, über 600 Seiten
Frühjahr 2025 Vorgezogene Bundestagswahl, Verfahren unterbrochen
2025 Novellierung nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, zunächst gestoppt
Januar 2026 Abstimmungsgespräch zwischen Ministerien und Verbänden angesetzt
März 2026 Bundeswirtschaftsministerin bestätigt schriftlich die Fortsetzung des Verfahrens
Mitte 2026 Vorrangige Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen, Weg nach Verbandsangaben frei

Ein verbindlicher Zeitplan besteht nicht, und keine der genannten Fristen ist gesetzt. Fachverbände halten einen Referentenentwurf im Verlauf des Jahres 2026 und ein Inkrafttreten Anfang 2027 für möglich, verweisen aber selbst auf die Unsicherheit dieser Einschätzung.

Als größter offener Diskussionspunkt gilt die Höhe der Honorarsätze. Sie ist zugleich der Punkt, an dem sich öffentliche und berufsständische Interessen unmittelbar gegenüberstehen.

Die beiden Gutachten

Das Verfahren folgt einem zweistufigen Aufbau, analog zur Novellierung von 2013. Ein Gutachten befasst sich mit den Leistungen, das andere mit ihrem Preis.

Das Gutachten zu den Planungsbereichen befasst sich mit den Leistungsbildern: welche Leistungen heute zum üblichen Umfang gehören, wo Digitalisierung und Nachhaltigkeitsanforderungen neue Leistungen erzeugen, und wo Leistungsbilder zu ergänzen wären. Es wurde im Dezember 2023 veröffentlicht.

Das Honorargutachten befasst sich mit den Honorartafeln. Es fortschreibt die Modelle des Gutachtens zur Novellierung von 2013 und berücksichtigt dabei die gestiegenen Kosten in Planungsbüros sowie, außer bei der Flächenplanung, die Entwicklung der Baukosten seit der letzten Novelle.

Beide sind auf den Seiten der zuständigen Ministerien veröffentlicht. Sie sind wissenschaftliche Ausarbeitungen und keine Entwürfe: Die Entscheidungen trifft das Verordnungsgebungsverfahren.

Was vorgeschlagen wird

Die folgenden Punkte stammen aus den veröffentlichten Gutachten und den Berichten der Fachverbände. Sie sind Vorschläge, keine geltende Regelung, und keiner von ihnen ist bislang in einen Entwurfstext eingegangen.

Vorschlag Größenordnung Begründung im Gutachten
Eine deutliche Anhebung der Tafelwerte Objektplanung Gebäude und Innenräume +16 bis +67 %, Technische Ausrüstung +26 bis +76 % Kostenprognose bis 2026 sowie rechtliche und technische Veränderungen seit 2013
Eine stärkere Anhebung im unteren Kostenbereich überproportional die Honorare kleiner Projekte gelten bislang als nicht auskömmlich
Eine Absenkung in einem Bereich Bauvermessung die dortige Tafel gilt seit 2013 als unverhältnismäßig angehoben
Pauschale Abminderungsfaktoren 0,55 bis 0,75 je Leistungsbild sollen als pauschale Werte in die Verordnung aufgenommen werden
Ein neues Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf liegt mit Leistungsbeschreibung und Honorartafel vor
Eine Definition der Nachhaltigkeit Ergänzung der Begriffsbestimmungen berücksichtigt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Warum der Zeitplan mehrfach gescheitert ist

Drei Faktoren haben das Verfahren verzögert, und sie wirken fort. Der dritte ist der einzige inhaltliche unter ihnen.

Faktor Wirkung auf das Verfahren
Politische Diskontinuität die vorgezogene Bundestagswahl unterbrach das Verfahren, bevor die Gutachten in einen Referentenentwurf überführt werden konnten
Fehlende politische Priorität die Novellierung wurde nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen; das zuständige Ministerium bearbeitete zunächst andere Vorhaben
Der offene Streitpunkt der Honorarhöhe eine Anhebung in der vorgeschlagenen Größenordnung wirkt unmittelbar auf öffentliche Baubudgets, weshalb dieser Punkt als der schwierigste gilt

Die Berufsverbände haben für den Fall eines endgültigen Scheiterns eine Kommunikationskampagne vorbereitet. Das ist ein Indikator dafür, wie belastbar der Zeitplan aus Sicht der Beteiligten ist, und zwar ein ernüchternder.

Was eine Novellierung bedeuten würde

Für die Praxis wären vier Punkte relevant. Der erste beruhigt, die drei folgenden erfordern Vorbereitung.

Punkt Was daraus folgte
Für laufende Verträge ändert sich nichts eine neue Fassung gälte für Verträge ab ihrem Inkrafttreten; für frühere bliebe die bei Vertragsschluss geltende Fassung maßgeblich, wie beim Übergang zu 2021
Die Tafelwerte blieben Orientierungswerte die Verbindlichkeit des Preisrechts ist europarechtlich ausgeschlossen; eine Anhebung verbesserte die Verhandlungsposition, schüfe aber keine Untergrenze
Der Basishonorarsatz würde mit angehoben er ist der untere Wert der Tafel, sodass eine Anhebung unmittelbar auf die Auffangregel wirkte
Geänderte Leistungsbilder würden neue Vertragsvorlagen erfordern wo Leistungen zwischen Grund- und besonderen Leistungen wechseln, sind bestehende Vorlagen anzupassen

Was jetzt zu tun ist

Zwei Vorkehrungen sind unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sinnvoll. Beide behalten ihren Wert auch dann, wenn die Novellierung scheitert.

Die eigene Kalkulation nachvollziehbar dokumentieren. Da die Tafelwerte in ihrer Höhe von 2013 stammen und dieses Alter bekannt ist, trägt der bloße Verweis auf die Tafel als Argument heute weniger weit. Eine Herleitung des tatsächlichen Aufwands trägt weiter, und sie behält ihren Wert auch nach einer Novellierung.

Vertragsvorlagen auf Anpassbarkeit prüfen. Verträge mit langer Laufzeit, die auf konkrete Paragrafen oder Tafelwerte verweisen, sollten so formuliert sein, dass ein Wechsel der Fassung nicht zu Auslegungsstreit führt. Die Nennung der zugrunde gelegten Fassung ist dafür der einfachste Weg.

Dieser Beitrag gibt den Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Der Beitrag beschreibt den Stand zum 1. August 2026 und die vorliegenden Gutachten. Ein Termin steht nicht fest.

Die Gutachten enthalten Vorschläge zu Struktur und Honorarermittlung. Der Beitrag fasst sie zusammen.

Wegen politischer und rechtlicher Vorfragen, die der Beitrag benennt. Eine Prognose wäre unseriös.

Sie beträfe vor allem die Systematik der Ermittlung. Bestehende Verträge blieben nach ihrer Rechtslage zu beurteilen.

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