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Honorar berechnen: ein durchgerechnetes Beispiel

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Wie sich der Rechenweg an einem konkreten Fall Schritt für Schritt vollzieht, an welchen Stellen Entscheidungen zu treffen sind und welche Werte aus dem Verordnungstext zu entnehmen sind.

Der folgende Rechenweg zeigt die Reihenfolge der Schritte an einem Umbauvorhaben. Die Tafelwerte selbst sind dem geltenden Verordnungstext zu entnehmen; sie sind hier bewusst nicht eingesetzt, weil sie sich mit einer Novellierung ändern können.

Was der Beitrag zeigt, ist der Rechenweg. Wer ihn kennt, kann jede Tafel anwenden.

Der Ausgangsfall

Ein Bürogebäude aus den 1980er Jahren soll umgebaut und modernisiert werden. Der Planer wird mit den Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragt.

Angabe Wert
Bauwerkskosten KG 300 aus der Kostenberechnung 2.400.000 € netto
Bauwerkskosten KG 400 aus der Kostenberechnung 900.000 € netto
Mitzuverarbeitende Bausubstanz der Baukonstruktion 400.000 € netto
Leistungsbild Gebäude
Beauftragte Phasen 1 bis 8

Schritt 1: die anrechenbaren Kosten ermitteln

Zunächst sind die sonstigen anrechenbaren Kosten zu bilden. Sie umfassen im Wesentlichen die Baukonstruktion zuzüglich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz.

Position Betrag
Baukonstruktion KG 300 2.400.000 €
zuzüglich mitzuverarbeitende Bausubstanz 400.000 €
Sonstige anrechenbare Kosten 2.800.000 €

Anschließend ist die Schwellenregel für die technischen Anlagen anzuwenden. Sie sind bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten vollständig anrechenbar, darüber hinaus zur Hälfte.

Schritt Rechnung Betrag
Schwelle 2.800.000 × 0,25 700.000 €
KG 400 bis zur Schwelle vollständig anrechenbar 700.000 €
KG 400 über der Schwelle (900.000 − 700.000) × 0,50 100.000 €
Anrechenbarer Anteil der KG 400 Summe 800.000 €
Anrechenbare Kosten insgesamt 2.800.000 + 800.000 3.600.000 €

Bemerkenswert ist die Wirkung der Bausubstanz. Ohne ihren Ansatz läge die Schwelle bei 600.000 Euro, der anrechenbare Anteil der KG 400 bei 750.000 Euro und die anrechenbaren Kosten insgesamt bei 3.150.000 Euro. Der Ansatz von 400.000 Euro erhöht die Bemessungsgrundlage also um 450.000 Euro, weil er zusätzlich die Schwelle verschiebt.

Die Systematik behandelt der Zweig zu den anrechenbaren Kosten. Dort steht auch die Schwellenregel für die technischen Anlagen im Einzelnen.

Schritt 2: die Honorarzone bestimmen

Die sechs Bewertungsmerkmale sind zu prüfen. Bei einem Umbau erfolgt die Zuordnung in sinngemäßer Anwendung.

Merkmal Einschätzung im Beispiel
Einbindung in die Umgebung Bestandsgebäude im Stadtgefüge, erhöhte Anforderung
Anzahl der Funktionsbereiche Büro mit Nebenbereichen, mittlere Anforderung
Gestalterische Anforderungen Fassade bleibt, Innenbereich neu, mittlere Anforderung
Konstruktive Anforderungen Eingriffe in die Tragstruktur, erhöhte Anforderung
Technische Ausrüstung vollständige Erneuerung, erhöhte Anforderung
Ausbau mittlere bis erhöhte Anforderung

Ergibt die Prüfung ein einheitliches Bild, wird die Zone unmittelbar zugeordnet. Nur wenn Merkmale aus mehreren Zonen anwendbar sind und deswegen Zweifel bestehen, wird das Punktverfahren angewendet.

Die Objektliste ist dabei zu berücksichtigen, aber die konkrete Bewertung geht vor. Die Systematik behandelt der Beitrag zu den Honorarzonen.

Schritt 3: den Tafelwert ablesen und interpolieren

Mit den anrechenbaren Kosten von 3.600.000 Euro und der ermittelten Honorarzone wird die Spanne aus der Honorartafel abgelesen. Der Wert liegt zwischen zwei Kostenstufen, sodass zu interpolieren ist.

Liegen die anrechenbaren Kosten zwischen zwei Kostenstufen, ist zwischen ihnen zu interpolieren. Der Rechenweg ist linear und in vier Schritten nachvollziehbar.

Honorar = unterer Tafelwert + (oberer − unterer Tafelwert) × (anrechenbare Kosten − untere Kostenstufe) ÷ (obere − untere Kostenstufe)

Interpoliert wird innerhalb derselben Honorarzone, nicht zwischen Zonen. Das Ergebnis ist das Honorar für alle neun Leistungsphasen.

An dieser Stelle ist zugleich die Entscheidung zu treffen, an welcher Position innerhalb der Spanne das Honorar vereinbart wird. Der untere Wert ist der Basishonorarsatz; seit 2021 ist jede Position innerhalb, oberhalb und unterhalb der Spanne frei vereinbar. Die Systematik behandelt der Beitrag zu Honorartafeln und Basishonorarsatz.

Schritt 4: die beauftragten Phasen berechnen

Beauftragt sind die Phasen 1 bis 8, also alle außer der Objektbetreuung. Für Gebäude ergibt das die folgende Aufstellung.

Phase Prozentsatz
1 Grundlagenermittlung 2 %
2 Vorplanung 7 %
3 Entwurfsplanung 15 %
4 Genehmigungsplanung 3 %
5 Ausführungsplanung 25 %
6 Vorbereitung der Vergabe 10 %
7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
8 Objektüberwachung 32 %
Summe 98 %

Die nicht beauftragte Phase 9 trägt 2 Prozent. Abgerechnet werden also 98 Prozent des Tafelwerts.

Schritt 5: den Umbauzuschlag aufschlagen

Da es sich um einen Umbau handelt, kommt der Umbauzuschlag hinzu. Er wirkt auf das ermittelte Honorar, also auf das Ergebnis aus Schritt 4.

Fall Zuschlag
In Textform vereinbart bis 33 Prozent für Gebäude
Ohne Vereinbarung, ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad 20 Prozent
Ohne Vereinbarung, unterhalb dieses Grades kein Zuschlag

Die dritte Zeile wird häufig übersehen. Der Auffangsatz greift nicht automatisch. Die Systematik behandelt der Beitrag zum Umbauzuschlag.

Schritt 6: den Rechenweg abschließen

Schritt Ergebnis
Anrechenbare Kosten 3.600.000 €
Honorarzone aus der Merkmalsbewertung
Tafelwert für alle Phasen aus der Honorartafel, gegebenenfalls interpoliert
Anteil der Phasen 1 bis 8 98 Prozent
zuzüglich Umbauzuschlag nach Vereinbarung
zuzüglich besondere Leistungen nach gesonderter Vereinbarung
zuzüglich Nebenkosten nach Vereinbarung oder Einzelnachweis
zuzüglich Umsatzsteuer auf die Gesamtsumme

Die letzten drei Zeilen werden in Angeboten häufig weggelassen und in Rechnungen dann nachgeschoben. Sie gehören in dieselbe Vereinbarung wie das Honorar.

Was an diesem Beispiel zu lernen ist

Drei Beobachtungen gelten über den Einzelfall hinaus. Sie betreffen die Größen, die das Ergebnis am stärksten bewegen.

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Die Bausubstanz wirkt vor der Tafel, der Umbauzuschlag danach. Wer beides vertauscht, rechnet falsch.

Die Bausubstanz wirkt doppelt. Sie erhöht die Bemessungsgrundlage unmittelbar und verschiebt zusätzlich die Schwelle der Sonderregel für technische Anlagen.

Die Entscheidungen liegen in den Schritten 2 und 3. Zone und Position innerhalb der Spanne sind Wertungen, keine Rechenoperationen. Sie gehören begründet und dokumentiert.

Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Die verwendeten Beträge sind Rechenbeispiele. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

In vier Schritten, von den anrechenbaren Kosten über die Zone und den Tafelwert bis zu den beauftragten Phasen. Der Beitrag rechnet ein Beispiel durch.

Die Kostenermittlung, die Bewertungsmerkmale und den Leistungsumfang. Ohne sie ist keine Berechnung möglich.

Über anrechenbare Kosten und Honorarzone, mit Interpolation zwischen den Werten. Der Beitrag zeigt die Rechnung.

Ob die beauftragten Phasen und etwaige Zuschläge korrekt berücksichtigt sind. Der Beitrag nennt die Prüfpunkte.

HOAI Leistungsphasen: Honorar und Leistungsbild für Architekten