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Von der Kostenschätzung zur Kostenberechnung: der Übergang

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Das erfahren Sie in diesem Beitrag Was sich zwischen den beiden Stufen tatsächlich ändert, warum ein bloßes Fortschreiben der Beträge den Zweck verfehlt, wie der Vergleich trotz Ebenenwechsel möglich bleibt und warum dieser Übergang der folgenreichste des ganzen Projekts ist.

Zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung liegt mehr als ein Zuwachs an Genauigkeit. Es ändern sich die Datengrundlage, die Bearbeitungstiefe und das Verfahren, und mit ihnen die Funktion des Dokuments: Aus einer Entscheidungsgrundlage für die Vorplanung wird die Bemessungsgrundlage des Honorars.

Was sich ändert

Merkmal Kostenschätzung Kostenberechnung
Grundlage Vorplanung, Vorentwurfszeichnungen Entwurfsplanung, durchgearbeitete Zeichnungen
Bearbeitungstiefe zweite Ebene dritte Ebene
Mengen Flächen und Rauminhalte nach DIN 277 Mengen der Bezugseinheiten je Kostengruppe
Bewertung Kennwerte je Flächen- oder Raumeinheit Einheitspreise je Bezugseinheit
Leistungsphase 2 3

Der Wechsel in der dritten Zeile ist der eigentliche Unterschied. In der Kostenschätzung werden Kosten aus Gesamtmengen abgeleitet; in der Kostenberechnung werden Mengen je Bauteilgruppe ermittelt und bewertet.

Daraus folgt unmittelbar, was ein bloßes Fortschreiben der Beträge verfehlt: Wer die Ansätze der Kostenschätzung übernimmt und lediglich verfeinert darstellt, hat die Ebene gewechselt, aber nicht das Verfahren. Die Kostenberechnung soll auf gerechneten Mengen beruhen, nicht auf verteilten Schätzwerten.

Warum dieser Übergang der folgenreichste ist

Seit der Novelle von 2009 werden die Honorare sämtlicher Grundleistungen ausschließlich aus den Ergebnissen der Kostenberechnung abgeleitet, ausnahmsweise aus denen der Kostenschätzung. Damit hängt an einem einzigen Dokument die Vergütung aller neun Leistungsphasen.

Das aus ihr ermittelte Honorar muss die Arbeit des Büros über die gesamte Projektdauer tragen, also bis in die Leistungsphase 9 hinein. Ein zu niedriger Ansatz lässt sich durch keine spätere Stufe korrigieren, und Kostensteigerungen in der Ausführung erhöhen die Bemessungsgrundlage nicht.

Praktisch bedeutet das: Der Übergang ist der letzte Zeitpunkt, an dem die Grundlage der eigenen Vergütung noch beeinflussbar ist, und zwar nicht durch höhere Ansätze, sondern durch vollständige Erfassung. Die Systematik behandelt der Beitrag zur Kostenberechnung.

Was beim Übergang vollständig zu erfassen ist

Drei Bereiche werden beim Übergang regelmäßig nicht mitgenommen, obwohl sie zur Bemessungsgrundlage gehören. Ihnen ist gemeinsam, dass sie in keiner Zeichnung als neue Menge erscheinen und deshalb der Mengenermittlung entgehen.

Die Beiträge der Fachplanung. Tragwerk und technische Ausrüstung machen einen erheblichen Teil der Bauwerkskosten aus. Werden sie mangels Beauftragung weiterhin über Kennwerte geführt, fällt insbesondere die Kostengruppe 400 zu niedrig aus, was zugleich die Schwelle der Sonderregel für technische Anlagen verschiebt.

Die mitzuverarbeitende Bausubstanz. Im Bestand gehört sie zur Bemessungsgrundlage und ist angemessen zu berücksichtigen. Sie erscheint jedoch in keiner Zeichnung als neue Menge und wird deshalb beim Übergang übersehen. Die Systematik behandelt der Beitrag zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz.

Die bedingt anrechenbaren Kostengruppen. Ob Außenanlagen und Ausstattung mitgeplant werden, entscheidet über ihre Anrechenbarkeit. Der Übergang ist der Zeitpunkt, zu dem diese Frage geklärt sein sollte.

Wie der Vergleich trotz Ebenenwechsel möglich bleibt

Die Kostenkontrolle verlangt einen Vergleich zwischen beiden Stufen. Da sie in verschiedenen Ebenen aufgestellt werden, ist der Vergleich nur auf der gröberen Ebene möglich, also durch Verdichtung der dritten Ebene auf die zweite.

Zwei Anforderungen sichern das ab, und beide betreffen die Stabilität der Gliederung. Ohne sie misst der Vergleich Verschiebungen statt Veränderungen.

Die Zuordnung bleibt stabil. Eine Position, die in der Kostenschätzung einer Gruppe zugeordnet war, bleibt es in der Kostenberechnung. Wird sie verschoben, entsteht in beiden Gruppen eine Abweichung, die keine ist.

Der Umfang bleibt gleich. Werden Kostengruppen ergänzt, die in der Kostenschätzung nicht geführt wurden, ist das gesondert auszuweisen und nicht als Kostensteigerung darzustellen.

Der Vergleich ist zugleich der erste ernsthafte Test der Kostenschätzung. Weicht die Kostenberechnung erheblich ab, ist die Ursache zu benennen: gestiegener Planungsstand, geänderte Anforderungen, Marktentwicklung oder eine Lücke in der früheren Ermittlung. Der Aufbau eines tragfähigen Vergleichs steht im Beitrag zum Soll-Ist-Vergleich.

Der Zeitpunkt und die Fachplanung

Ein struktureller Konflikt begleitet diesen Übergang: Die Kostenberechnung ist in der Leistungsphase 3 aufzustellen, während die Leistungen der Tragwerksplanung und der technischen Ausrüstung in der Praxis häufig erst nach Abschluss der Leistungsphase 4 beauftragt werden. Die Fachplanung liegt zu diesem Zeitpunkt häufig noch nicht vor.

Ein erheblicher Teil der Werte, die in die Kostenberechnung eingehen müssten, stammt damit aus einer Planung, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht existiert. Der Konflikt ist nicht auflösbar, sondern nur zu entscheiden.

Drei Wege stehen offen, und keiner ist ohne Nachteil. Die Wahl gehört dokumentiert, weil sie die Belastbarkeit der gesamten Kostenberechnung bestimmt.

Weg Vorteil Nachteil
Fachplaner früher beauftragen belastbare Werte, saubere Grundlage höherer Aufwand vor der Entwurfsentscheidung
Mit Kennwerten arbeiten schnell umsetzbar Anlagenumfang wird tendenziell zu niedrig angesetzt
Später fortschreiben Werte werden genauer die Bemessungsgrundlage steht spät fest

Der zweite Weg ist der häufigste und der riskanteste, weil der Fehler doppelt wirkt: Ein zu niedriger Ansatz der Kostengruppe 400 senkt sowohl die anrechenbaren Kosten unmittelbar als auch die Schwelle, bis zu der diese Kosten vollständig anrechenbar sind. Er wirkt zugleich auf die Bemessungsgrundlage und auf die Schwellenregel.

Wer ihn dennoch geht, sollte den unterstellten Anlagenstandard ausdrücklich benennen und die Position als fortzuschreiben kennzeichnen. Die Systematik behandelt der Beitrag zur KG 400.

Was zu dokumentieren ist

Der Übergang ist der Zeitpunkt, an dem die Dokumentation über den späteren Verlauf entscheidet. Vier Angaben gehören festgehalten: Nachträglich lässt sich der Stand nicht mehr rekonstruieren.

# Angabe Woraus sie besteht
1 Herkunft jeder Menge aus welcher Zeichnung oder Berechnung sie stammt
2 Herkunft jedes Einheitspreises eigene Erfahrung, veröffentlichter Kennwert oder Angabe eines Fachplaners
3 Preisstand auf den sich die Bewertung bezieht
4 Getroffene Annahmen insbesondere dort, wo die Planung noch offen ist

Diese vier Angaben sind der Unterschied zwischen einer erklärbaren und einer angreifbaren Kostenberechnung. Da aus ihr das Honorar folgt und sie zugleich der Maßstab aller späteren Vergleiche ist, ist sie das am längsten wirksame Dokument der gesamten Kostenplanung.

Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dient der fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.

Häufige Fragen

Die Bearbeitungstiefe steigt auf die dritte Ebene und die Grundlage wechselt zur Entwurfsplanung. Beides zusammen macht den Übergang folgenreich.

Weil die Kostenberechnung das Projekt kostenseitig festlegt. Spätere Änderungen werden teuer.

Die Mengen und die Ansätze, nicht nur die Fortschreibung der alten Zahlen. Der Beitrag nennt die Punkte.

Über eine Überleitung auf die erste Ebene. Sie macht die Abweichungen lesbar.

Kostenplanung nach DIN 276: Kostengruppen und Kostenermittlung